Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 27. Februar zum Urteil im Fall der tödlichen Attacke in Kirchweyhe
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andere Richtung zu geben? Das muss eine der zentralen Fragen gewesen,
der sich die Richter der Jugendstrafkammer in Verden zu stellen
hatten. Gibt es Hoffnung, dass ein junger Mann, der einen anderen
ohne Anlass zu Tode getreten hat, seine Tat versteht, dass er sie
bereut und lernt, mit seinen Aggressionen umzugehen? Das Gericht hat
dem Täter zugebilligt, dass er sich ändern kann. Fast sechs Jahre
soll er hinter Gitter, um erzogen zu werden und Defizite aufzuholen.
Die Chance dazu bekommt er indes nicht zum ersten Mal: Er war vor
einigen Jahren schon einmal zu Jugendarrest verurteilt worden, weil
er auf einen Jugendlichen eingestochen hatte. Und Reue hat der Täter
vor Gericht offenbar nicht gezeigt. Hat das Gericht also angemessen
geurteilt?
von vielen oder seine letzte sein wird. Die Rückfallquote im
Jugendstrafvollzug ist hoch. Und es gibt leider viele Fälle wie
diesen: Junge Männer, die nur denkbar schlecht ins Leben starten
konnten, die mit Misserfolgen aller Art groß geworden und voller Wut
sind. Manche kriegen die Kurve, allein oder mit fremder Hilfe, viele
kriegen sie nicht. Selbstverständlich rechtfertigt eine schwierige
Kindheit keine Gewalttat, aber auch nicht jede Gewalttat rechtfertigt
ein Leben hinter Gittern bis zum Tod, um weitere Taten zu verhüten.
Wenn die Rechtsprechung davon ausgeht, dass es junge Menschen gibt,
die Schlimmes tun, weil sie Entwicklungs- oder Erziehungsdefizite
haben, lautet die eigentliche und immer wiederkehrende Frage: Wann
kann und wann muss der Staat eingreifen, um Kinder zu buchstäblich
gesellschaftsfähigen, mitfühlenden, verantwortungsbewussten Menschen
zu erziehen, die dazu zu Hause offenbar nicht erzogen werden? Damit
zu beginnen, wenn ein Todesopfer zu beklagen ist, mag für manche
junge Täter gerade noch rechtzeitig sein. Für die Opfer und
Angehörigen ist es zu spät.
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Datum: 26.02.2014 - 20:19 Uhr
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