Erste Lohnzahlung nach der Tariferhöhung am Bau
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Erste Lohnzahlung nach der Tariferhöhung am Bau
"Jeder sollte seine Abrechnung für Juni genau überprüfen. Diese muss neben der Einmalzahlung in Höhe von 60 Euro für Mai auch die 2,3 Prozent mehr Lohn ab Juni 2009 enthalten", sagt IG BAU-Vorsitzender Klaus Wiesehügel. Das gilt grundsätzlich für alle Bauarbeitnehmer, die in der IG BAU organisiert und deren Arbeitgeber im Arbeitgeberverband Mitglied sind. Keine 60 Euro bekommen Auszubildende bzw. Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten.
"Es lohnt sich auch ein prüfender Blick, ob die Eingruppierung stimmt, d.h. ob der richtige Lohn für die geleistete Tätigkeit bezahlt wird. Jeder, der auf der Baustelle richtig mit anpackt, also mehr als Helfertätigkeiten ausführt, sollte sich nicht mit dem Mindestlohn abspeisen lassen", rät der Gewerkschafter.
Außerdem gilt das Prinzip des "Lohns der Baustelle". Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf westdeutschen Baustellen auch den höheren westdeutschen Lohn zu zahlen. So verdient der Maurer auf Baustellen im Westen 15,84 Euro in der Stunde, auch wenn er bei einem ostdeutschen Bauunternehmen beschäftigt ist. Auf ostdeutschen Baustellen beträgt der Lohn 14,16 Euro pro Stunde für Arbeitnehmer aus dem Osten. (Für westdeutsche Arbeitnehmer gilt in jedem Fall der höhere West-Lohn, auch wenn sie im Osten arbeiten.) "Der Lohn der Baustelle ist wichtig, weil immer mehr ostdeutsche Bauunternehmen ihre Arbeitnehmer auf westdeutsche Baustellen schicken, aber oft den Westlohn nicht zahlen", sagt Klaus Wiesehügel. Nach Informationen des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle waren im Jahr 2006 über 37 Prozent der Bauunternehmen aus Ostdeutschland im Westen tätig.
Die Tarifentgelte am Bau werden nach der Erhöhung zum 1. Juni 2009 in einem weiteren Schritt zum 1. April 2010 noch einmal um 2,3 Prozent angehoben. Im Osten werden die Tarifentgelte um den gleichen Cent-Betrag wie im Westen erhöht.
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Datum: 14.07.2009 - 15:11 Uhr
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