Berufshaftpflicht für Hebammen keine Aufgabe für die gesetzliche Unfallversicherung

Berufshaftpflicht für Hebammen keine Aufgabe für die gesetzliche Unfallversicherung

ID: 1027563
(ots) - Der Dachverband der Betriebskrankenkassen hat
Pressemeldungen zufolge vorgeschlagen, dass die gesetzliche
Unfallversicherung die Berufshaftpflicht für Hebammen übernehmen
soll.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen diesen Vorschlag
ausdrücklich zurück. "Bei aller Liebe zum Karneval - ein so ernstes
Thema wie die Absicherung der Hebammen hat eine durchdachte Lösung
verdient und keine Schnellschüsse", sagt Dr. Joachim Breuer,
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). Der Vorschlag sei systemfremd und führe auch nicht
automatisch zu sinkenden Beiträgen.

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung des
Arbeitgebers für Unfälle seiner Beschäftigten bei der Arbeit. "Nur
hat die Haftung für Unfälle von Beschäftigten mit der Haftung für
Fehler bei der Berufsausübung nichts zu tun", so Breuer. Außerdem
erhebe auch die gesetzliche Unfallversicherung risikogerechte
Beiträge. "Eine einfache Umverteilung der Risiken auf die gesamte
Solidargemeinschaft, wie sie sich die Betriebskrankenkassen
vorstellen, ist gar nicht umsetzbar. Sinkende Beiträge für die
Hebammen wären folglich kein Automatismus."

Nicht zuletzt wäre die Berufshaftpflicht ein völlig neues
Betätigungsfeld für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Dies
werfe auch wettbewerbs- und europarechtliche Fragen auf wie zum
Beispiel die Abgrenzung zur privaten Versicherungswirtschaft.



Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ProCom-Bestmann ist Mitmacher bei der Gabi-Decker Stiftung Cebit 2014 - Business App MOBILE TEAM wird als TELEKOM-Partnerprodukt präsentiert
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.03.2014 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1027563
Anzahl Zeichen: 1839

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 161 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Berufshaftpflicht für Hebammen keine Aufgabe für die gesetzliche Unfallversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z