Landgericht Braunschweig bestätigt Nettopolice mit separater Vergütungsvereinbarung
ID: 1030118
unter Aktenzeichen 7 O 1303/13 die Rechtmässigkeit der Nettopolice
mit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarung für zulässig erachtet.
Die PrismaLife als spezialisierter Anbieter von Versicherungslösungen
mit separater Vergütungsvereinbarung begrüsst diese Entscheidung
sehr.
Das Landgericht Braunschweig bestätigt in seiner Entscheidung,
dass eine Kostenausgleichsvereinbarung getrennt von der Versicherung
beantragt wird und dies gemäss § 169 VVG zulässig ist. Angesichts der
separierten Kostenausgleichsvereinbarung ist § 169 Abs. 5 S. 2 VVG
nicht anzuwenden. Eine gesonderte Vereinbarung über die Kostentragung
ist jedenfalls zulässig, wenn der eigentliche Vertragsschluss und die
Höhe der Kosten für den Versicherungsnehmer hinreichend erkennbar
ist.
In seiner Urteilsbegründung lobt das Landgericht Braunschweig die
verwendeten Formulierungen mit den Worten: "Klarer als mit der
Formulierung zu den verlangten Beträgen (Abschlusskosten,
Einrichtungskosten) hier, kann es für keinen Versicherungskunden
sein."
Markus Brugger, Chief Executive Officer der PrismaLife dazu: "Das
Landgericht hat in der ausführlichen Urteilsbegründung unsere
Rechtsauffassung bestätigt und insbesondere die Klarheit und
Transparenz für den Kunden hervorgehoben. Mit unseren
leistungsstarken Produkten bieten wir dem Kunden maximale
Transparenz, beste Leistungen und die Sicherheit, einen innovativen
und starken Vorsorgepartner an seiner Seite zu haben."
Die PrismaLife AG freut sich über die Entscheidung des
Landgerichtes Braunschweig und stellt zum Thema Transparenz und
separater Vergütungsvereinbarung unter www.prismalife-transparenz.com
gerne weiterführende Informationen zur Verfügung.
Über PrismaLife
Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische
Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt
Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer
Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife
verwaltet Kundengelder in Höhe von über 840 Millionen Euro. Die
Beitragseinnahmen 2012 betrugen 212.44 Millionen Euro. Infos unter:
www.prismalife.com
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Felice Puopolo
PrismaLife AG
Telefon +423 237 00 00
felice.puopolo@prismalife.com
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Datum: 10.03.2014 - 12:01 Uhr
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