EU-Datenschutz: Parlament gegen Pressefreiheit
ID: 1030868
europarechtlich verbindlichen Schutzes journalistischer
Datenverarbeitung von der Recherche bis zur Veröffentlichung
Mit Befremden nehmen Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
(BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zur
Kenntnis, dass das Europaparlament bei seiner morgigen 1. Lesung der
EU-Datenschutznovelle offenbar an Plänen festhalten will, den
europäischen Schutz der Pressefreiheit im Datenschutz massiv zu
beschneiden.
Bei der Neuordnung des EU-Datenschutzrechtes geht es auch darum,
den in der EU-Richtlinie seit 1995 garantierten Schutz der
journalistisch-redaktionellen Tätigkeit von der Speicherung
personenbezogener Daten im Redaktionsarchiv bis hin zur Verarbeitung
solcher Daten durch die freie Veröffentlichung in Artikeln und
Online-Archiven zu erhalten. Ansichten und Verhaltensweisen von
Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sind
personenbezogene Daten, die mit der Speicherung im Redaktionsarchiv
oder der Veröffentlichung in Artikeln im datenschutzrechtlichen Sinne
verarbeitet werden. Wenn diese journalistische Datenverarbeitung
nicht mehr zweifelsfrei vom Datenschutzrecht ausgenommen wird, droht
die Kontrolle der Redaktionen, ihrer Archive und ihrer
Veröffentlichungen durch Datenschutzbehörden nach Vorgaben, die mit
Presse- und Meinungsfreiheit unvereinbar sind.
Dennoch hatte der federführende Ausschuss für bürgerliche
Grundfreiheiten im Herbst 2013 den europarechtlich zwingenden Schutz
journalistischer Datenverarbeitung im Verordnungsentwurf gestrichen
und durch eine vage Ermächtigung der Mitgliedsstaaten ersetzt. Damit
setzte sich der Ausschuss über Voten anderer Ausschüsse des
Europaparlaments hinweg, die den Schutz journalistischer
Datenverarbeitung stärken wollten. Und auch gegenüber dem
Kommissionsvorschlag von Vizepräsidentin Reding, der den geltenden
Schutz der Journalisten erhalten wollte, ist der vorliegende Entwurf
des Ausschusses für bürgerliche Grundfreiheiten ein Rückschritt.
"Wenn das EU-Parlament den europäischen Schutz journalistischer
Freiheit derart schwächt und damit hinter den seit 1995 geltend Stand
zurückfällt, ist das ein Skandal", erklärte ein Sprecher von BDZV und
VDZ heute in Berlin, "wir appellieren an die EU-Parlamentarier, dem
Votum ihrer Kollegen aus Rechts- und Wirtschaftsausschuss zu folgen,
die einen vernünftigen Vorschlag für den notwendigen Schutz der
Presse- und Medienfreiheit gemacht hatten. Wenigstens sollte das
Parlament den Kommissionsvorschlag von Vizepräsidentin Reding
aufgreifen, der sich gegen jede Verschlechterung des Status quo
richtet." Das wäre mit einer Verschiebung der Abstimmung immer noch
möglich.
Deutsche und europäische Verleger- und Journalistenverbände setzen
sich gemeinsam dafür ein, die Presse- und Medienfreiheit auch im
künftigen EU-Datenschutzrecht zu sichern. Sie richten eine Petition
an alle drei beteiligten EU-Organe, Kommission, Parlament und
Ministerrat, die über den endgültigen Text der
EU-Datenschutzverordnung erst noch eine Einigung erzielen müssen:
https://www.change.org/petitions/art80.
Die EU-Datenschutzverordnung berührt neben der redaktionellen
Pressefreiheit auch wirtschaftliche Bedingungen freier gedruckter und
klassischer Presse wie die Leserwerbung und digitale Geschäftsmodelle
(http://ots.de/Ms6Pr).
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
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Datum: 11.03.2014 - 13:03 Uhr
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