AFA AG: Erneut Bestätigung separater Kostenausgleichsvereinbarungen KAV

AFA AG: Erneut Bestätigung separater Kostenausgleichsvereinbarungen KAV

ID: 1030959
(ots) - Die Landgerichte Bonn, Braunschweig und Hannover
haben in jüngster Zeit klar die Rechtmäßigkeit so genannter
Nettopolicen mit separater Kostenausgleichsvereinbarung KAV
bestätigt. In ihren Urteilen unterstützten die Richter die separate
Kostenausgleichsvereinbarung gleich aus mehreren Gründen: So hob das
Landgericht Bonn in seiner Entscheidung vom 25.02.2014 (8 S 249-13)
ausdrücklich hervor, dass Nettopolicen mit separater
Kostenausgleichsvereinbarung eben nicht unter § 169 Abs. 5 S 2 VVG
fallen.

Das Landgericht Braunschweig verwies ebenfalls darauf (14.01.2014,
7 O 1303-13), dass eine von der Versicherung getrennt beantragte
Kostenausgleichsvereinbarung zulässig und angesichts der separierten
Kostenausgleichsvereinbarung § 169 Abs. 5 2 VVG nicht anzuwenden sei.
Dabei lobte das LG Braunschweig in der Urteilsbegründung ausdrücklich
die Klarheit der verwendeten Formulierungen zu Abschluss- und
Einrichtungskosten der KAV. Das LG Hannover (18.11.2013, 2 S 36-13)
hob zudem die Verständlichkeit und Transparenz der gesonderten
Kostenvereinbarung hervor.

Die Urteile schaffen weitere Rechtssicherheit für Verbraucher:
Schon im November und Dezember 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH)
in zwei wegweisenden Urteilen separate Vergütungsvereinbarungen
eindrucksvoll bestätigt.

Die AFA AG begrüßt diese Rechtsprechung, da sie ein weiterer Beleg
für die hohe Kostentransparenz, Planbarkeit und Verständlichkeit der
seinerzeit in dieser Form für die Gesellschaft PrismaLife
vermittelten Netto-Policen ist.

Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung
(AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und
Cottbus. Die Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG
haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten
EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das


EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der
EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Vermittler der AFA führten
innerhalb der letzten zehn Jahre rund 500.000 Einzelberatungen durch.
Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 Ausbildungsplätze zur
Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in
ganz Deutschland geplant.



Pressekontakt:
Martin Ruske
Vorstand der AFA AG
Lieberoser Straße 7, 03046 Cottbus
Tel.: +49/355381090
E-Mail: info@afa-ag.de
www.afa-ag.de

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Datum: 11.03.2014 - 14:43 Uhr
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Kategorie:

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