Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Affären / Glaeseker
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Dass die Vorsitzende Richterin im Glaeseker-Verfahren dem
Einstellungsantrag von Verteidigern und Anklägern gefolgt ist, war zu
erwarten. Tatsächlich dürfte sie diesem Vorstoß sogar mit Freude
entsprochen haben, denn in diesem kniffligen Fall wäre die
Urteilsfindung wohl ein ganz heikles Unterfangen geworden. So
herrschte am Ende allseits spürbare Erleichterung. Der Prozess war an
einem Punkt angelangt, wo sich alles im Kreise zu drehen begann. Es
entstand der Eindruck, dass auch eine monatelange Fortsetzung mit
Dutzenden von Zeugen kaum noch mehr an Klärung ergeben hätte.
Aber teuer wäre es geworden, womöglich gar ruinös für die beiden
Angeklagten. Und das ist ein Punkt, der fadenscheinig nachwirkt: Wenn
Angeklagte bei Anwaltskosten von bis zu 4000 Euro pro Verhandlungstag
kein endloses Ringen um einen Freispruch durchstehen können, sondern
schon aus finanziellen Gründen eine billigere Verfahrenseinstellung
akzeptieren müssen, ist das bedenklich. Eine Anklagebehörde kann
dagegen auf Staatskosten quasi ohne finanzielles Korsett ihre
Ermittlungen betreiben. Das soll im vorliegenden Fall nicht heißen,
dass am Ende tatsächlich ein lupenreiner Freispruch gestanden hätte,
auch wenn die Beweisaufnahme den Korruptionsverdacht mehr entschärfte
als erhärtete.
Hans Brinkmann
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Datum: 11.03.2014 - 22:00 Uhr
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