Lotto spielen für die Wohlfahrtsverbände? / Das Wohlfahrtsgesetz in Niedersachsen darf nicht zu Wettbewerbsnachteilen für private Pflegeanbieter führen
ID: 1032674
Einsatz von Lottomitteln wird das niedersächsische Landeskabinett nun
einen Gesetzentwurf in die Landtagsberatung geben, der die Verwendung
dieser Gelder zugunsten der Wohlfahrtsverbände regeln soll. Der
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) fordert
in diesem Zusammenhang, dass die Summe von immerhin circa 20
Millionen Euro keinesfalls dazu verwendet werden darf, die
Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände zu subventionieren und
deren Bilanzen zu verbessern. "Das Gesetz muss gewährleisten, dass
die Verwendung der Lottomittel eindeutig festgelegt wird und nicht
zum Nachteil der privat-gewerblichen Pflegeeinrichtungen erfolgt", so
Karim Amer, stellvertretender Vorsitzender der bpa-Landesgruppe
Niedersachsen. "Es darf nicht zu einer staatlich geförderten
Wettbewerbsverzerrung kommen."
Die Gesetzesinitiative geht auf eine Beanstandung des
Landesrechnungshofes zurück, der die bisherige unklare Verwendung der
Lottomittel moniert hatte. Der bpa begrüßt, dass die Forderung des
Landesrechnungshofes nun von der Landesregierung aufgegriffen wird
und in ein neues Gesetz münden soll. Allerdings muss dabei - auch für
die Öffentlichkeit erkennbar - sichergestellt werden, dass eine
Verwendung von Lottogeldern für die Pflegeeinrichtungen der
Wohlfahrtsverbände ausgeschlossen ist. "Die Verwendung von
Lottogeldern in der Pflege wäre ein Missbrauch, denn die Leistungen
werden vor allem durch die Pflegeversicherung finanziert, und
Subventionen wären gegenzurechnen. Zudem würde ein eklatanter Verstoß
gegen den wettbewerblichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen.
Solange garantiert werden kann, dass die Wohlfahrtsverbände die
Lottomillionen nicht zweckentfremden, haben wir nichts gegen ein
Wohlfahrtsgesetz", ergänzt Henning Steinhoff, Leiter der bpa
Landesgeschäftsstelle in Hannover.
Der bpa erwartet nun, dass die anstehenden Landtagsberatungen über
ein Wohlfahrtsgesetz unter den Vorgaben von Transparenz und
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung geführt werden. "Wir halten es
für unabdingbar, dass das Wohlfahrtsgesetz klar und genau vorgibt,
für welche Aufgaben die Lottomillionen verwendet werden dürfen",
ergänzt Amer.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
1.000 in Niedersachsen, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
245.000 Arbeitsplätze und circa 18.900 Ausbildungsplätze.
Pressekontakt:
Henning Steinhoff, Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle
Niedersachsen, Tel.: 0511/12 35 13 40 oder 0162/13 21 678, www.bpa.de
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Datum: 14.03.2014 - 10:39 Uhr
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