BvCM begrüßt neuen Anlauf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie / "Bedenken der Wirtschaft aufgegriffen" - Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen sollen auch zwischen Unternehmen Ausnahme sein
ID: 1036632
(BvCM) begrüßt den neuen Vorstoß des Gesetzgebers zur Umsetzung der
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie. In einem Punkt wird allerdings eine
Verbesserung vorgeschlagen.
Seit dem 06.02.2014 liegt ein neuer Referentenentwurf vor, mit dem
die EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug in nationales Recht umgesetzt
werden soll. Das Vorhaben steht unter großem Zeitdruck, da die
EU-Kommission zwischenzeitlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
die Bundesrepublik eingeleitet hat, nachdem die Umsetzung bereits bis
16. März 2013 hätte erfolgen sollen.
Der jetzige Entwurf greift nach Meinung des Verbandes
erfreulicherweise frühere Bedenken von Seiten der Wirtschaft und des
Bundesrats auf, die eine Aufweichung der Zahlungsmoral befürchtet
hatten. So ist insbesondere vorgesehen, durch Änderungen im AGB-
Recht deutlich zu machen, dass Zahlungsziele von mehr als 30 Tagen
auch zwischen privatwirtschaftlich tätigen Unternehmen die Ausnahme
sein sollen. Der Entwurf enthält auch die schon früher vorgesehene,
für betroffene Gläubiger wichtige Anhebung des gesetzlichen
Verzugszinses im B2B-Geschäft von derzeit 8% auf zukünftig 9% über
dem Basiszins.
Aus Sicht des BvCM zu kritisieren ist alleine die noch immer
vorgesehene Anrechnung der pauschalierten Beitreibungskosten.
Die Anrechnungsregelung in der derzeit vorgesehen Form führt zu
der von Seiten des Bundesrats schon früher kritisierten Folge, dass
der unredliche Schuldner, der erst auf die Einschaltung von
Inkassodienstleistern oder Rechtsanwälten hin zur Zahlung zu bewegen
ist, durch den faktischen Wegfall der Beitreibungspauschale
privilegiert wird.
Der BvCM schließt sich daher der vom Bundesrat schon in der
letzten Legislaturperiode aufgestellten Forderung einer Beschränkung
der Anrechnung auf "interne" Kosten an. Alternativ käme auch ein
völliger Wegfall der Anrechnung in Betracht.
Über den Verband:
Der Bundesverband Credit Management, die Dachorganisation aller
deutschen Credit Manager, hat rund 1100 Mitglieder, die jährlich
Kreditentscheidungen in Höhe von rund 500 Mrd. Euro betreuen. Ziel
die fortlaufende Professionalisierung des Credit Managements. In
diesem Zusammenhang sollen die Berufsbilder Credit Manager und Credit
Controller in Deutschland weiter etabliert werden.
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RA Lutz Paschen
Hauptstadtrepräsentant
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10553 Berlin
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Datum: 24.03.2014 - 11:15 Uhr
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