NEUSTART Reformprozess - ein Erfolg: Bundesweit geringste Widerrufsquote in der Bewährungshilfe, Ei

NEUSTART Reformprozess - ein Erfolg: Bundesweit geringste Widerrufsquote in der Bewährungshilfe, Einsparungen in Millionenhöhe

ID: 1039316
(ots) -
Die Anzahl widerrufener Unterstellungen ist seit der Übertragung
von Bewährungs- und Gerichtshilfe auf NEUSTART im Jahr 2007, entgegen
dem Bundestrend, kontinuierlich gesunken. Baden-Württemberg
verzeichnet das beste Ergebnis in der Bundesrepublik Deutschland: Ein
Indikator dafür, dass die Bewährungshilfereform in Baden-Württemberg
den Erwartungen gerecht wird, die sich mit ihr verbinden - qualitativ
wie ökonomisch.

Entgegen dem Bundestrend: kontinuierlich weniger Widerrufe

Wird eine Bewährungsunterstellung, aufgrund einer neuerlichen
Straftat oder gravierender Verstöße gegen Auflagen und Weisungen,
durch Widerruf des Gerichts beendet, so führt dies zur Inhaftierung
des Bewährungshilfeklienten und damit zu hohen Kosten für die
Gesellschaft.

Wurden im Jahr 2005 - vor der landesweiten Übertragung der
Bewährungs- und Gerichtshilfe auf NEUSTART - in Baden-Württemberg
noch 2.092 Bewährungsunterstellungen mit Widerruf beendet, waren es
2011 nur mehr 1.792 Unterstellungen: ein Rückgang um 14,3 Prozent.

Die signifikante Senkung konnte erreicht werden, obwohl die
Gesamtzahl an Unterstellungen im gleichen Zeitraum um zehn Prozent
gestiegen ist.

Im restlichen Bundesgebiet stieg die Anzahl widerrufener
Unterstellungen um neun Prozent, bei einer Zunahme der
Unterstellungen von sieben Prozent.

Die positive Entwicklung in Baden-Württemberg ist das Resultat
sorgfältiger Verwendung der vom Land zur Verfügung gestellten
Ressourcen, was sich u.a. darin dokumentiert, dass die Belastung der
Bewährungshelfer maßgeblich reduziert wurde. Entfielen in der Zeit
vor der landesweiten Übertragung auf NEUSTART im Durchschnitt rund 96
Klienten auf einen Bewährungshelfer, waren dies Ende 2011 noch rund
73; für das Jahr 2013 erfolgte eine weitere Absenkung auf 68 Klienten


pro Bewährungshelfer.

Bewährungshilfe erspart dem Land Kosten in Millionenhöhe

Im Jahr 2012 beliefen sich die vollen Kosten für die Betreuung
eines Klienten auf circa 990 Euro; die Kosten beinhalten alle
Aufwendungen für Personal und sämtliche Sachkosten. Die Absenkung der
Anzahl widerrufener Unterstellungen um circa 300 pro Jahr erspart dem
Land Haftkosten in Höhe von mindestens 4,3 Mio. Euro (300 Gefangene x
durchschnittlich 180 Hafttage x 80 Euro/Tag). Wäre in
Baden-Württemberg die Anzahl der Widerrufe nicht gesunken, sondern -
wie im restlichen Bundesgebiet - um neun Prozent gestiegen, würde
sich, nach gleicher Rechnung, die Einsparung auf über sieben Mio.
Euro jährlich erhöhen. Die Entwicklung der Gefangenenzahl in
Baden-Württemberg belegt die Seriosität dieser Rechnung. Die Anzahl
Strafgefangener im Land verringerte sich seit 2005 von 6.262 auf
5.906 im Jahr 2011 und nahm bis 2013 weiter ab (5.591).

Auf 100.000 strafmündige Bürger entfallen heute in
Baden-Württemberg 59 Strafgefangene; der Schnitt im restlichen
Bundesgebiet liegt bei circa 80.

"Diese außerordentliche Stellung verdankt Baden-Württemberg, neben
vielen regionalen Initiativen, insbesondere dem erfolgreichen
Zusammenwirken von Justiz, freier Straffälligenhilfe und NEUSTART",
so Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit. Die freie
Straffälligenhilfe und NEUSTART arbeiten seit 2012 auch unter dem
Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zusammen, um die soziale
Situation Straffälliger zu verbessern und die Bewährungshilfe weiter
zu optimieren.

Gerichtshilfe gewinnt an Bedeutung

Viele Straftaten sind auch in der Persönlichkeit und
psychosozialen Situation des Täters begründet. Die Analyse dieser
Faktoren gibt Aufschluss darüber, welche Interventionen sich
anbieten, um eine weitere Straftat zu verhindern. Die Gerichtshilfe
liefert in diesem Zusammenhang wertvolle Hintergrundinformationen, um
Richtern und Staatsanwälten bei ihrem Entscheidungsfindungsprozess zu
assistieren. Die Anzahl an Gerichtshilfeaufträgen lag im Jahr 2007
knapp über 2.000, Ende 2013 bei 3.475, d.h. in nur sechs Jahren
konnte die Anzahl erteilter Aufträge um circa 75 Prozent gesteigert
werden. Im Jahr 2012 entfielen für einen Gerichtshilfebericht im
Durchschnitt volle Kosten in Höhe von circa 250 Euro.

Täter-Opfer-Ausgleich: Auftragsvolumen um 235 Prozent gewachsen

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ermöglicht eine faire Lösung
außerhalb des Gerichtssaals. Mediation konzentriert sich auf das
Entwickeln von Konfliktlösungen durch die Beteiligten - mit Hilfe
professioneller Anleitung durch einen unparteiischen Dritten
(Konfliktregler). Primäres Ziel des TOA ist die Wiederherstellung des
Rechtsfriedens zwischen Opfern und Tätern bei Vermeidung oder
Minimierung strafrechtlicher Folgen. Die kriminalitätspräventive
Wirkung des TOA wird von Experten und Wissenschaftlern unisono
bestätigt. Die Anzahl erteilter TOA-Aufträge stieg von 2007 bis 2013
um 235 Prozent auf 1.671 und hat damit erheblich an Bedeutung
gewonnen.

Im Jahr 2012 beliefen sich die vollen Kosten eines
Täter-Opfer-Ausgleichs im Durchschnitt auf circa 350 Euro. Eingedenk
der eingesparten Kosten für die Durchführung einer Hauptverhandlung
und eventueller zivilrechtlicher Streitigkeiten sind die Kosten für
einen TOA ausgesprochen moderat.

Synergien im NEUSTART Verbund senken Overheadkosten

Die NEUSTART gGmbH entwickelt ihr Methodenrepertoire gemeinsam mit
ihrem österreichischen Mutterunternehmen, Verein NEUSTART,
kontinuierlich weiter, so z.B. im Kontext der in beiden Ländern
verwendeten Dokumentations-, Berichts- und Controllingsoftware. "Auf
Basis der deutsch-österreichischen Kooperation erschließt sich die
Möglichkeit, alle zentralen Services - Konzeption und Etablierung
sozialarbeiterischer Methoden, Fortbildungsprogramm, Finanz- und
Lohnbuchhaltung, EDV-Support - für lediglich 13,5 Prozent der
Gesamtkosten in Baden-Württemberg zu erbringen", erläutert Volkmar
Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten, die
ökonomischen Vorteile der bilateralen Zusammenarbeit.



Pressekontakt:
Dr. Michael Haas
Pressesprecher

NEUSTART gemeinnützige GmbH
Rosenbergstraße 122, 70193 Stuttgart
Tel. 0711 | 627 69-411
Mobil 0157 | 76 21 35 58
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michael.haas@neustart.org

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