Friedman hat nachweislich falsch zitiert

Friedman hat nachweislich falsch zitiert

ID: 1040264
(ots) - Das Landgericht Berlin hat den Nachrichtensender
n24 - ob der besonderen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche
Verhandlung - wegen eines von Michel Friedman in seiner Sendung am
27.2.2014 falschen Zitates zur Gegendarstellung verurteilt.

Friedman hatte versucht, mit dem falschen Zitat der
AfD-Spitzenkandidatin zur Europawahl Beatrix von Storch Rassismus zu
unterstellen und Bernd Lucke in der Sendung damit konfrontiert, der
daraufhin die Sendung unter Protest verließ.

Frau von Storch sieht sich bestätigt: "Das Urteil zeigt einmal
mehr, dass sich Friedman bei seiner Gesprächsführung in jeder
Hinsicht unzulässiger Methoden bedient."



Pressekontakt:
Christian Lüth
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de
Tel.: 030 26558370



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Datum: 31.03.2014 - 14:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1040264
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Berlin



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Medien und Unterhaltung



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