Bahnkunden müssen unbürokratisch entschädigt werden
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Bahnkunden müssen unbürokratisch entschädigt werden
48 Punkte-Formular ist des Guten doch wirklich zu viel
Nach langem Zögern der Bundesjustizministerin und nach mehrmonatigen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner bekommen Bahnkunden bei Zugverspätungen ab dem 29. Juli 2009 endlich einen Teil des Fahrpreises bei Zugverspätungen ab 60 Minuten zurück. Dies ist ein großer Fortschritt im Verbraucherschutz. Und was macht die Deutsche Bahn daraus? Sie erstellt ein einheitliches Antragsformular, was zunächst einmal zu begrüßen ist. Aber dass der Kunde im Formular 48 Punkte abarbeiten muss, um seinen berechtigten Erstattungsanspruch geltend machen zu können, ist des Guten doch wirklich zu viel. So müssen Zuggattung, Abfahrtzeit, Zugnummer etc. angegeben werden und zwar sowohl für den geplanten als auch für den letztlich genutzten Zug. Es drängt sich der Gedanke auf, dass die Bahn mit diesem Formular die Kunden davon abhalten will, ihre berechtigten Erstattungsansprüche anzumelden. Viele der Daten erschließen sich sicherlich aus dem Fahrschein und einigen wenigen Angaben der Kunden. Die Bahn sollte ein Interesse daran haben, erst gar keinen falschen Eindruck entstehen zu lassen und das Formular überarbeiten.
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Datum: 17.07.2009 - 16:18 Uhr
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