Westfalenpost: Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden / Kommentar von Rolf Hansmann über

Westfalenpost: Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden / Kommentar von Rolf Hansmann über den Piloten-Streik bei der Lufthansa

ID: 1041927
(ots) - Natürlich ist es für betroffene Passagiere
ärgerlich, wenn ihr Lufthansa-Flug wegen streikender Piloten
annulliert wird. Oder wenn die Kranich-Linie in dem hart umkämpften
Markt in punkto Finanzen und Image kräftig Federn lassen muss.
Dennoch ist es nicht angebracht, eine Neid-Debatte über vermeintlich
Besserverdienende in den Flugzeug-Cockpits zu eröffnen oder
politische Forderungen nach Änderungen im Streikrecht zu stellen. Das
Streikrecht ist im Grundgesetz verankert. Punkt. Fast könnte man
meinen, dass der Arbeitskampf der Spartengewerkschaft
"Pilotenvereinigung Cockpit" manchen Politikern (und Arbeitgebern)
gerade recht kommt. Sie schreien populistisch nach einer gesetzlichen
Regelung zur Tarifeinheit. Sie wollen, dass in jedem Betrieb nur noch
ein von der mitgliederstärksten Gewerkschaft abgeschlossener
Tarifvertrag anzuwenden ist, und fordern damit nichts anderes als
eine Einschränkung des Streikrechts. Auf Piloten lastet eine hohe
Verantwortung gegenüber den Passagieren. Dass gerade von den
Flugkapitänen öffentlichkeitswirksam Solidarität mit den (von
Arbeitgebern) schlecht(er) bezahlten Kollegen des Luftfahrt-Konzerns
eingefordert wird, ist keiner Logik geschuldet. Das Grundgesetz hat
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden das Recht zugeschrieben, frei
von staatlichen Eingriffen Tarifverträge abzuschließen. Die
Tarifautonomie hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland bewährt. Diese Balance darf nicht wegen Streiks einiger
weniger kleiner Einzelgewerkschaften in Frage gestellt werden.



Pressekontakt:
Westfalenpost
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Telefon: 02331/9174160



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Datum: 02.04.2014 - 20:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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