Tillmann: Keine Abschaffung des Handwerkerbonus
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Handwerkerleistungen nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) beruht
auf einem Auftrag aus dem Gesetz zum Maßnahmepaket "Beschäftigung
durch Wachstumsstärkung" und wurde nun veröffentlicht. Dazu erklärt
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje
Tillmann:
"Der sogenannte Handwerkerbonus ist im Jahr 2006 als Instrument
gegen Schwarzarbeit eingeführt worden. Hier hat er sich in Teilen
auch bewährt. Die bestehenden Mitnahmeeffekte gilt es zu überprüfen.
So hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) schon mit
BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 einige Tätigkeiten, die gesetzlich
vorgesehen sind, vom Anwendungsbereich der Ermäßigung ausgenommen.
Im Koalitionsvertrag ist eine Abschaffung des Handwerkerbonus
nicht vorgesehen. Wir sind aber gern bereit, mit dem
Koalitionspartner erneut über das Gesetz zur steuerlichen Förderung
von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden zu sprechen.
Aus unserer Sicht wäre dies eine gute Möglichkeit, die unerwünschten
Mitnahmeeffekte der steuerlichen Abzugsfähigkeit jeglicher
Handwerkerleistungen aufzufangen."
Hintergrund:
Im Jahr 2006 wurde der sogenannte Handwerkerbonus eingeführt.
Danach können Steuerpflichtige 20 Prozent der Ausgaben für die
Leistungen von Handwerkern bei Renovierungs-, Erhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt von ihrer Steuerschuld
abziehen. Die bis zum Jahr 2008 geltende Höchstgrenze von 600 Euro,
wurde auf 1.200 Euro angehoben.
Ziel der Steuerermäßigung war die Bekämpfung von Schwarzarbeit
sowie die Förderung des Mittelstandes. Zur Überprüfung, ob diese
Ziele erreicht wurden, wurde im Jahr 2008 im Gesetz die Verpflichtung
für eine wissenschaftliche Überprüfung der Regelung verankert.
Das Gutachten liegt nunmehr vor.
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Datum: 03.04.2014 - 14:18 Uhr
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