Neuer EU-Beihilfen-Entwurf verdrängt kleine und mittelständische Stromerzeuger
ID: 1044189
EU-Wettbewerbskommissar Almunia einigen sich über Gewährung von
Industriebeihilfen - Neuer Entwurf aus Brüssel benachteiligt kleine
und mittlere Stromerzeuger - Deutschland darf Klage gegen das
Verfahren nicht einstellen
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) plant
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) in der laufenden
Diskussion um die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG),
die Interessen der Industrie offensichtlich auf Kosten einer breiten
Bürger-Energiewende zu retten. So bleibt die energieintensive
Industrie auch weiterhin großzügig von den Kosten der Energiewende
befreit. Die negativen Folgen für den Ausbau der
Erneuerbaren-Energien-Anlagen ab 2015 sind bei dem Treffen
Gabriel-Almunia gar nicht mehr thematisiert worden.
Leidtragende dieses Kompromisses sind nach Ansicht der DUH
insbesondere die übrigen, nicht-privilegierten Verbraucher wie
private Haushalte und mittelständische Unternehmen, die für die von
Gabriel erkämpften Ausnahmeregelungen finanziell gerade stehen
müssen. Doch nicht nur die unfaire Lastenverteilung bei den Kosten
dürfte die Akzeptanz der Energiewende weiter gefährden. Nach
aktuellem Entwurf der EU-Beihilferichtlinien zum Erneuerbaren Ausbau
sollen auch die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger deutlich
eingeschränkt werden, indem die wettbewerbliche Ausschreibung EU-weit
eingeführt werden soll - für viele kleine, oft lokale Investoren und
Bürger-Windparks ein kaum zu überwindendes Hindernis. Lediglich
unterhalb einer Bagatellgrenze sollen Ausschreibungsmodelle vorläufig
nicht verpflichtend vorgeschrieben werden.
"Die Kommission versucht auf diese Weise, das Geschäft mit den
Erneuerbaren ausschließlich den großen Unternehmen vorzubehalten.
Damit gefährdet sie jedoch nicht nur die lokale Akzeptanz, sondern
auch die Energiewende insgesamt. Vielleicht ist das so beabsichtigt",
so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Ob es jedoch tatsächlich so weit kommt, hängt nun von Gabriel ab,
denn Deutschland hat bereits Klage gegen das EU Beihilfeverfahren
eingereicht In dem derzeit noch laufenden Verfahren soll geklärt
werden, ob das EEG generell als staatliche Beihilfe zu definieren
ist, und somit überhaupt unter die neuen Beihilfeleitlinien fällt.
"Deutschland darf seine Klage gegen das noch laufende
Beihilfeverfahren keinesfalls fallen lassen", so Peter Ahmels, Leiter
Energie und Klimaschutz bei der DUH. "Nur dann kann höchstrichterlich
festgestellt werden, dass die Einspeisevergütungen im Rahmen des EEG
keine staatliche Beihilfe darstellen. Ein Ausschreibungsverfahren
kann dann in den Leitlinien nicht verpflichtend vorgeschrieben
werden. Denn nur durch eine breite Beteiligung der Gesellschaft kann
der Erfolg der Energiewende sichergestellt werden."
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz
Mobil: 0151 16225863, E-Mail: ahmels@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
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Datum: 08.04.2014 - 12:25 Uhr
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