RNZ: Kommentar zur Vorratsdatenspeicherung
ID: 1044525
Vorratsdatenspeicherung durch - als in Frage stand, ob die EU dafür
eigentlich zuständig sei. Das erstaunliche Urteil: Ja, denn die
"VDS"-Richtlinie diene nicht der Verbrechensbekämpfung, sondern dem
Binnenmarkt. Nun kippt der EuGH das Gesetz - weil die EU nicht gleich
eine grundrechtskonforme Ausgestaltung im Detail festlegte. Bislang
galt, dass dies Sache der Staaten wäre. Aber so hat es einmal gute
Folgen, dass die EU-Ebene sich für alles und jeden zuständig hält.
Die Richtlinie ist gekippt, und das ist im Sinne der Privatsphäre
eine gute Nachricht. Auch wenn sich die offiziell verordnete
Durchleuchtung aller angesichts des NSA-Skandals ziemlich harmlos
ausnimmt.
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Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011
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Datum: 08.04.2014 - 19:30 Uhr
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