Südwest Presse: Kommentar zur VORRATSDATENSPEICHERUNG
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Deutschland hat als einziger EU-Staat kein Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung - und braucht auch keines mehr. Zwar hat der
Europäische Gerichtshof nationale Regeln nicht untersagt und somit
neuen Spielraum für Diskussionen geschaffen. Die Stoßrichtung aus
Luxemburg aber ist klar: Die bisherige verdachtslose
Massenspeicherung persönlicher Telefon- und Internetdaten stellt
einen besonders schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte dar und ist
maßlos. Damit fällt der EuGH ein mutiges, ja sogar radikales Urteil.
Der Schutz des Privatlebens der Bürger ist wichtiger als der
fragliche Versuch, mit Datenerhebung und Speicherung schwere
Straftaten zu verhindern. Es gibt Terroristen und Schwerverbrecher -
aber nicht jeder Bürger darf im Verdacht stehen, einer zu sein. Die
Möglichkeit des Datenmissbrauchs ist zu groß. Das
Bundesverfassungsgericht sieht dies ebenso. Damit nimmt der EuGH das
Grundgefühl der Bevölkerung auf, die nach der NSA-Spähaffäre
Datengier nicht mehr akzeptiert. In Mitgliedsländern war das Thema
von Anfang an umstritten. Jetzt ist es Zeit, europaweit die
Löschtasten zu drücken. Geeignetere Lösungen müssen her, etwa eine
Datenschutzrichtlinie und ein besserer Informationsaustausch, wenn es
um organisierte Kriminalität geht. Ein deutsches Gesetz, wie es Teile
der Union fordern, ist falsch und aus der Zeit gefallen.
Pressekontakt:
Südwest Presse
Ulrike Sosalla
Telefon: 0731/156218
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Datum: 08.04.2014 - 20:28 Uhr
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