ROG: Whistleblower nicht länger wie Kriminelle behandeln

ROG: Whistleblower nicht länger wie Kriminelle behandeln

ID: 1045308
(ots) - Mit der Aktion "Whistles for Whistleblowers"
fordert Reporter ohne Grenzen (ROG) am zweiten Sitzungstag des
NSA-Untersuchungsausschusses umfassenden Schutz für Hinweisgeber. Mit
Trillerpfeifen und den Masken von bekannten Whistleblowern macht die
Organisation vor den Botschaften der USA und Großbritanniens
lautstark auf die zunehmende Verfolgung von Informanten aufmerksam.
Whistleblower sind unverzichtbar, damit Journalisten
Fehlentwicklungen publik machen können.

"Whistleblower wie Edward Snowden decken Missstände auf. Doch die
US-Regierung sucht Snowden mit internationalem Haftbefehl. Die
deutsche Bundesregierung hat das bislang nicht infrage gestellt",
sagt ROG-Vorstandssprecherin Astrid Frohloff in Berlin. "Wir fordern
die Bundesregierung auf, die Kriminalisierung Snowdens durch die
US-Regierung nicht länger zu billigen. Die Bundesregierung sollte
darauf hinwirken, dass Snowden einen Aufenthalt an einem sicheren Ort
in Europa erhält und sie sollte einen eigenen, umfassenden
Whistleblowerschutz verabschieden."

Snowden wird seit der Weitergabe interner Daten des
US-Geheimdienstes NSA von den US-Behörden wegen angeblicher Spionage
mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er lebt mit vorübergehendem
Asyl noch bis August in Russland. Sein anschließender Aufenthaltsort
steht noch nicht fest. Bei einer Rückkehr in die USA müsste der
ehemalige NSA-Mitarbeiter mit einer Anklage vor einem US-Gericht
rechnen. Staaten, die Snowden Aufenthalt gewährten, müssten
politischen Druck aus Washington fürchten.

Die Obama-Regierung verfolgt Whistleblower so streng wie keine
Regierung zuvor. Acht Informanten wurden unter dem Spionagegesetz von
1917 angeklagt: Chelsea Manning spielte als US-Soldat der
US-Enthüllungsplattform Wikileaks mehr als Zehntausende geheimer
Militär- und Datenunterlagen zu und erhielt dafür 35 Jahre Haft


(http://bit.ly/1kvEri6). Der ehemalige CIA-Mitarbeiter John Kiriakou
machte die Folterpraxis des simulierten Ertränkens (Waterboarding)
publik und wurde mit zweieinhalb Jahren Gefängnis bestraft
(http://bit.ly/1e7tK8m).

Auch in Deutschland sind Whistleblower nicht ausreichend
gesichert. Hierzulande sind nur Beamte vor arbeitsrechtlichen
Konsequenzen geschützt. Sie dürfen sich bei Korruptionsverdacht etwa
direkt an die Staatsanwaltschaft wenden. Für Tarifangestellte im
öffentlichen Dienst und Arbeitnehmer der Privatwirtschaft gilt dies
nicht. Sie müssen sogar mit Kündigung rechnen, wenn sie interne
Missstände publik machen wollen. Ein umfassender Whistleblowerschutz
in Deutschland steht immer noch aus.

Idee und Konzeption der Aktion "Whistles for Whistleblowers" mit
freundlicher Unterstützung von DDB Tribal Berlin. Die Pfeifen zur
Aktion sind in einem Onlineshop erhältlich unter:
http://whistlesforwhistleblowers.org/de#about

Deutschland belegt auf der ROG-Rangliste der Pressefreiheit Platz
14 von 180 Ländern. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/suche/
?no_cache=1 .

Hinweis auf eine Podiumsdiskussion zum Thema Informanten:
Whistleblower - Helden oder Verräter? am Montag, 28. April 2014 um
18.30 Uhr im Haus der Presse, Markgrafenstraße 15, 10969 Berlin

Eine gemeinsame Veranstaltung von Reporter ohne Grenzen (ROG),
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Deutscher
Journalisten-Verband (DJV). Weitere Informationen unter
http://bit.ly/R30uWn



Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Silke Ballweg / Christoph Dreyer
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
T: +49 (0)30 609 895 33-55
F: +49 (0)30 202 15 10-29

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Datum: 10.04.2014 - 09:24 Uhr
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