Badische Zeitung: Die Badische Zeitung, Freiburg, meint zum Urteil zur Schwarzarbeit:
ID: 1045928
Lohn im Streitfall nicht mehr einklagen. Und der Auftraggeber kann,
so ein Urteil aus dem Vorjahr, vom Schwarzarbeiter keine Beseitigung
von Mängeln mehr verlangen. Das Signal der Justiz ist deutlich und
richtig: Wer den Staat betrügen will, muss bei der Abwicklung des
Geschäfts künftig selbst sehen, wie er zurechtkommt. Wenn etwas
schief geht - und auf dem Bau geht oft etwas schief - dann sind die
Beteiligten auf die Gutwilligkeit der Gegenseite angewiesen. Gründe
genug, von solchen Geschäften die Finger zu lassen.
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Datum: 10.04.2014 - 22:22 Uhr
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