Ab 1. Mai: Neue EnEV verschärft Pflicht zur energetischen Inspektion / Bei Nichtbeachtung drohen Gebäudebetreibern hohe Bußgelder
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Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Sie verschärft
zahlreiche Vorschriften für Gebäudebetreiber, darunter auch die
Pflicht zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen. Analog zur
Regelung bei der Erstellung von neuen Energieausweisen müssen
zukünftig alle energetischen Inspektionen beim Deutschen Institut für
Bautechnik (DIBt) registriert werden, um stichprobenartige Kontrollen
der Inspektionsberichte zu ermöglichen. Darauf weist der Fachverband
Gebäude-Klima e. V. (FGK) hin.
Bereits seit 2007 schreibt Paragraph 12 der EnEV die energetische
Inspektion von Klimaanlagen mit Kälteleistungen über 12 kW vor.
Gebäudebetreibern, die der Pflicht zur energetischen Inspektion nicht
nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden (ILK)
im Rahmen der "Forschungsinitiative Zukunft Bau" hatte jüngst
ergeben, dass trotz der gesetzlichen Pflicht bisher weniger als 3
Prozent der entsprechenden Klimaanlagen in deutschen
Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert wurden. Den Berechnungen
zufolge bleiben dadurch Energieeinsparungen von bis zu 20,4
Terrawattstunden (TWh) Wärme und 12,5 TWh Strom ungenutzt, was einer
Reduktion der CO2-Emissionen von bis zu 12,9 Millionen Tonnen
entsprechen würde.
Pressekontakt:
Daniel Hörer
Referent PR und Public Affairs
Fachverband Gebäude-Klima e.V.
Danziger Straße 20
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel. +49 7142 788899-14
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Datum: 17.04.2014 - 09:03 Uhr
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