LKW Fahrer: Welche Vorschriften sind Pflicht?

LKW Fahrer: Welche Vorschriften sind Pflicht?

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Lkw-Fahrer haben einen anstrengenden Beruf, der ihnen täglich viel abverlangt. Denn der Transport von Waren über Deutschlands Straßen bedeutet wesentlich mehr, als den ganzen Tag bequem hinter dem Lenkrad zu sitzen, wie von Laien oft fälschlicherweise angenommen wird. Eine besondere Herausforderung ist die hohe Konzentration, die von LKW-Fahrern jede Sekunde verlangt wird. Und das auch noch nach Stunden eintöniger Fahrt über die Autobahn.



(firmenpresse) - Um die Fahrsicherheit von LKW-Fahrern entscheidend zu erhöhen, hat der Gesetzgeber daher strenge Richtlinien geschaffen. Eine davon betrifft die Fortbildung in Sachen Fahrsicherheit. Sie schreibt vor, dass Berufskraftfahrer alle fünf Jahre an einer Fahrerqualifikation teilnehmen müssen, welche stolze 35 Stunden dauert. Angeboten wird eine solche Schulungsmaßnahme z.B. vom ADAC. Um auch finanziell schwächeren Kraftfahrern diese Maßnahme zu gewährleisten, wird sie vom Bundesamt für Güterverkehr mit bis zu 70 % bezuschusst. Die Teilnahme an der Weiterbildung wird in den Führerschein eingetragen und ist Voraussetzung, um einen LKW oder Bus fahren zu dürfen.

Berufskraftfahrer über 50 Jahre müssen zudem alle fünf Jahre einen ausführlichen Gesundheitsscheck beim Hausarzt, beim Augenarzt und beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt durchführen lassen. Bei Bestehen des Gesundheitsscheckes erhalten Kraftfahrer eine neue Führerscheinkarte, auf der bestätigt ist, dass sie gesundheitlich noch in der Lage sind, einen LKW oder Bus zu steuern.

Neben den Vorschriften zu Fahrsicherheitsfortbildung und Gesundheitscheck gibt es einige weitere Gesetze. Z.B. bzgl. der Transportsicherung und der Einhaltung der Fahrt-und Lenkzeiten.
Die genannten gesetzlichen Vorschriften befreien den Berufskraftfahrer natürlich nicht von einer Versicherung. Anders als bei der PKW-Versicherung, bei der in Typklassen unterschieden wird, wird bei der LKW-Versicherung die Prämie nach der Leistung berechnet (Kilowatt oder Nutzlast). Für die Errechnung der Versicherungsprämie sind weitere individuelle Angaben erforderlich, wie z.B. Angaben zur Nutzung des Fahrzeugs (Einsatz im Nahverkehr oder Fernverkehr) oder Art der transportierten Güter (gewerblicher Güterverkehr oder Gefahrgut.

Wer ein stimmiges Versicherungskonzept ohne Zuviel und ohne Zuwenig wünscht, sollte sich daher auf jeden Fall von Versicherungsspezialisten beraten lassen. Kompetente Beratung und das Optimum aus Preis und Leistung bietet die FVO Versicherungsmakler GmbH & Co KG – erreichbar unter www.versicherung-lkw.de. Das unabhängige Versicherungsmaklerunternehmen hat sich auf LKW-Versicherungen spezialisiert und arbeitet mit allen führenden deutschen Versicherungsgesellschaften, aber auch mit kleineren Spezialversicherern für ausgefallene Risiken zusammen. Durch speziell ausgehandelte Rahmenverträge erhalten Kunden Sonderkonditionen und erzielen somit optimale Lösungen aus Preis und Leistung.


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Datum: 17.04.2014 - 10:14 Uhr
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