Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu LBBW-Prozess
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Niederlage erlitten, die freilich selbst verschuldet ist. Der
Umstand, dass das Verfahren nicht mit einem Freispruch endet, mag als
Rechtfertigung für die aufwendige Ermittlungsarbeit dienen.
Gleichwohl stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit, denn
Ausgangspunkt war eine spektakuläre Razzia, die bereits vor mehr als
vier Jahren stattgefunden hat. Der wirklich relevante Anfangsverdacht
der Untreue ließ sich aber nicht erhärten. So ging es letztlich
überwiegend noch um Fragen der Bilanzierung, die heutzutage mehr denn
je Auslegungssache sind. Thomas Knierim, der Anwalt des früheren
Finanzvorstands Rudolf Zipf, hat dazu vor Gericht völlig zu Recht
festgestellt: "Das Strafrecht ist kein Mittel, um einen
Meinungsstreit über Bilanzierungsfragen zu entscheiden." Die
Staatsanwaltschaft muss sich vorwerfen lassen, genau dies versucht zu
haben.
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Datum: 24.04.2014 - 20:00 Uhr
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