Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Kreditbearbeitungsgebühr
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13. Mai verhandelt der Bundesgerichtshof letztinstanzlich über die
von vielen Geldinstituten lange Zeit erhobene
Kreditbearbeitungsgebühr. Landes- und sogar mehrere
Oberlandesgerichte haben diese wiederholt für nicht rechtens erklärt
und die Rückzahlung an die Kläger verfügt. Doch bisher haben die
betroffenen Banken und Sparkassen die Revision vor dem höchsten
Gericht konsequent vermieden. Der Grund ist so einleuchtend wie
kundenfeindlich. Auf diese Weise war jeder Kreditnehmer, der zu
Unrecht die Bearbeitungsgebühr bezahlt hat, gezwungen, selbst aktiv
zu werden. Und man weiß, wie das geht: Beim ersten Schreiben erklärt
die Justizabteilung der Bank wortreich, dass in dem Fall die
Ausgangsposition ganz anders sei. Viele scheuen daraufhin den Weg zum
Rechtsanwalt. Sie werden ganz gezielt abgeschreckt, ihr Recht in
Anspruch zu nehmen. Kundenfreundlichkeit sieht anders aus. Sicher,
es geht um keine ganz kleinen Summen. Aber daran dürfen
Wahrhaftigkeit und Fairness im Umgang miteinander nicht scheitern.
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Andreas Kolesch
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Datum: 24.04.2014 - 21:00 Uhr
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