Behinderte Menschen fordern Mitsprache: Bundesteilhabegesetz mit
Betroffenen beraten
DBR-Sprecherratsvorsitzender Bauer: "Volle und wirksame Teilhabe gewährleisten!"
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umfassende Gesetzesreform für die Teilhabe behinderter Menschen. "Die
jahrelange Diskussion über ein neues Bundesteilhabegesetz, das die
bisherige Eingliederungshilfe ersetzen soll, muss bald zu Ergebnissen
führen. Ziel muss es sein, eine volle und wirksame Teilhabe aller
Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten." Das erklärte der
SoVD-Präsident und DBR-Sprecher, Adolf Bauer, am Freitag anlässlich
des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung am 5. Mai. Als "unverzichtbar" bezeichnete Bauer die
Beteiligung der Behindertenverbände an der Reform. "Menschen mit
Behinderungen sind aktiv einzubeziehen, wenn es darum geht, das
Bundesteilhabegesetz zu entwickeln und umzusetzen. So will es die
UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland vor fünf Jahren
ratifiziert hat", betonte Bauer.
Aus Sicht des DBR müssen die Vorgaben der
Behindertenrechtskonvention in deutsches Leistungsrecht überführt
werden. Das Aktionsbündnis der deutschen Behindertenverbände schlägt
vor, das Neunte Sozialgesetzbuch entsprechend zu ergänzen.
"Insbesondere die Leistungen der Eingliederungshilfe aus dem Bereich
der Fürsorge herauszulösen und im neuen Bundesteilhabegesetz zu
verankern, ist unerlässlich. Denn bisher ist persönliche Assistenz
oft nur dann möglich, wenn die Betroffenen auf ihr eigenes Einkommen
und Vermögen verzichten. Menschen aufgrund ihrer Behinderung auf
Sozialhilfeniveau zu verweisen, verletzt ihre Würde und stellt eine
Menschenrechtsverletzung dar. Solche Diskriminierungen sind nicht
länger hinnehmbar ", mahnte Bauer.
DBR-Positionspapier
http://www.deutscherbehindertenrat.de/mime/00080381D1390567658.pdf
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Datum: 02.05.2014 - 11:00 Uhr
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