Schmerzensgeld bei Personenschäden in den USA. Ciper & Coll., Anwälte informieren:

Schmerzensgeld bei Personenschäden in den USA. Ciper & Coll., Anwälte informieren:

ID: 1053844

Das amerikanische Schadenrecht bei Personenschäden ist anders strukturiert als das deutsche. Das Institut der punitive damages ist etwa in der deutschenRechtsprechung nicht bekannt. Dr D.C.Ciper:



(firmenpresse) - Schadenersatz und Schmerzensgeld, Unfallabwicklung nach Verkehrsunfall in den USA, Ciper & Coll informieren:


Das US-amerikanische Schadenersatzrecht unterscheidet sich vom
deutschen in vielerlei Hinsicht. Ciper & Coll., Rechtsanwälte,
informieren über Schmerzensgeld für Unfallgeschädigte in den
USA:

Da sich das US-amerikanische Schadenrecht erheblich vom deutschen
unterscheidet, sollte ein Unfallopfer sich grundsätzlich für
ein Vorgehen gegen den Unfallverursacher einer qualifizierten
anwaltlichen Vertretung bedienen. Dabei stößt er aber in der
Praxis immer wieder auf Probleme: US-amerikanische Rechtsanwälte
verdienen ihr Honorar nicht wie in Deutschland üblich nach
festen Sätzen, wie einem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern
sind in der Honorarvereinbarung mit einem Mandanten in vielerlei
Hinsicht freier. So werden häufig Erfolgsvereinbarungen
getroffen, die je nach Fall ganz beträchtlich ausfallen können.
Auf der anderen Seite verzichtet der involvierte Rechtsanwalt
dann auf die Geltendmachung von Stundensätzen. Aber auch dabei
sind flexible Regelungen möglich. Die Konsequenz daraus, dass in
der Regel ein Erfolgshonorar vereinbart wird, liegt in der Praxis
darin, dass Fälle mit niedrigen Schadensummen für die
US-amerikanischen Anwälte völlig unlukrativ sind. Wird zum
Beispiel ein Schadenersatz von etwa 500,- US Dollar zu erwarten
sein, wird sich kaum ein Anwalt in den USA für einen derartigen
Fall interessieren. Kommen sodann noch Sprachbarrieren hinzu,
sowie Auslandsbezug, etwa dadurch, dass ein deutscher Tourist in
den USA einen unverschuldeten Unfall erlitten hat und sodann von
Deutschland aus agieren muss, stellt sich für den Geschädigten
tatsächlich die Frage, ob er seine Ansprüche mittels
anwaltlicher Vertretung in den USA durchsetzen lassen kann.

Was viele allerdings nicht wissen: wer im Besitz einer


Rechtsschutzversicherung ist, erhält durch gewisse Klauseln in
den Versicherungsverträgen oft den Deckungsschutz für ein
Vorgehen im Ausland. Damit sind dann auch Schadenfälle in den
USA mitumfasst. Mit qualifizierter anwaltlicher Vertretung lassen
sich die Rechtsschutzversicherer dann auf die Abdeckung des
Schadenfalles ein.

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von Hagen Strauß
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Datum: 02.05.2014 - 19:10 Uhr
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