Europawahl 2014: Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler - jetzt Antrag stellen

Europawahl 2014: Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler - jetzt Antrag stellen

ID: 1054189
(ots) - Eine Teilnahme an der diesjährigen Europawahl
kann einerseits durch eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal
erfolgen, andererseits aber auch durch Briefwahl. Wie der
Bundeswahlleiter weiter mitteilt, sollte der Antrag auf Briefwahl so
schnell wie möglich gestellt werden, damit die Unterlagen rechtzeitig
eintreffen.

Wer bei der Europawahl 2014 seine Stimme per Briefwahl abgeben
möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich oder mündlich einen
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann auch
zum Beispiel per Telefax oder E-Mail gestellt werden, allerdings
nicht telefonisch. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine
entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den
Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die
alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bereits
erhalten haben.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der
Wahl, das heißt bis zum 23. Mai 2014 bis 18.00 Uhr beantragt werden,
in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei kurzfristiger
Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, dem 25. Mai 2014 bis 15.00
Uhr. Wer seinen Antrag im Wahlamt abgibt, erhält die
Briefwahlunterlagen sofort und kann noch im Wahlamt seine Stimme
abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag
müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 25. Mai 2014 bis 18.00 Uhr bei
der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen. Später
eingegangene Wahlbriefe können in der Stimmenauszählung nicht mehr
berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen,
sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor
der Wahl, also am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, abgesandt werden.
Briefwählerinnen und -wähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei


der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder
abgeben lassen. Auch hier tragen die Wahlberechtigten die
Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang.

Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim
ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche
Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu
falten und in den Wahlumschlag zu legen, kann hierfür - unter
Beachtung bestimmter Vorgaben, die auf dem Wahlschein und im
Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind - eine andere Person um Hilfe
bitten.

Weitere Hinweise zur Briefwahl enthält auch das Merkblatt, das den
Briefwahlunterlagen beigefügt ist sowie der Internetauftritt des
Bundeswahlleiters im "Wahl-ABC", Stichwort "Briefwahl" unter
www.bundeswahlleiter.de.


Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: (0611) 75-4863
http://www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt/index.html




Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de

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Datum: 05.05.2014 - 10:18 Uhr
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