Sexualstraftäter von Töging
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Sexualstraftäter von Töging
"Ich habe null Verständnis für die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken, das im Jahr 2006 die dauerhafte Unterbringung von Matthias A. in der Psychiatrie für erledigt erklärt hat. Matthias A. war als hochgefährlich und hoch rückfallgefährdet eingestuft, nachdem er mehrfach verurteilt worden ist, unter anderem wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, räuberischer Erpressung und Körperverletzung." Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bezeichnete die Entlassung von Matthias A. als schweren Fehler. "Das Leben eines jungen Mädchens ist mir wichtiger als die Resozialisierung eines Verbrechers. Ich begreife nicht, wie man bei dieser negativen Prognose die dauerhafte Unterbringung beenden kann. Wenn ich jetzt wieder höre, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine dauerhafte Unterbringung dieses Verbrechers nicht ausgereicht haben sollen, kann es nur eine Antwort geben: Dann müssen wir die Gesetze eben verschärfen. Solche Täter gehören hinter Schloss und Rie!
gel ? das haben doch auch andere Fälle in den letzten Jahren immer wieder bewiesen. Dabei geht es hier nicht um Strafe, sondern um den Schutz der Bevölkerung. Das Risiko ist einfach zu groß. Weder die engmaschige Überwachung noch die Führungsaufsicht mit einer täglichen Meldeauflage bei der Polizei konnten diese Tat verhindern. Es ist ein unverzeihlicher Fehler der Bundesjustizministerin Zypries, dass vom BGH festgestellte Gesetzeslücken noch nicht geschlossen wurden."
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Datum: 23.07.2009 - 20:47 Uhr
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