Keine Rechtshindernisse für eine Fortsetzung des BND-Ausschusses
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Keine Rechtshindernisse für eine Fortsetzung des BND-Ausschusses
"Einer Fortsetzung der Arbeit des BND-Ausschusses stehen keine Rechtshindernisse entgegen. In den gesetzlichen Grundlagen für Untersuchungsausschüsse findet sich nirgendwo eine Regelung, die nach Vorlage eines Untersuchungsberichts an das Plenum des Bundestags eine weitere Beweiserhebung verböte. Die gesetzliche Pflicht eines Untersuchungsausschusses, dem Bundestag einen Bericht zu erstatten, bedeutet nicht, dass er danach nicht mehr existiert und seine Arbeit demgemäß nicht fortsetzen kann.
Im Fall des BND-Ausschusses stand die Überweisung des Berichts an das Plenum des Bundestages unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sollte diese Entscheidung im Sinne der Opposition ausfallen, war eine Fortsetzung der Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses vorgesehen. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist nun eine neue Sachlage eingetreten, die eine Fortsetzung der Arbeit des BND-Ausschusses erforderlich macht."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 24.07.2009 - 16:05 Uhr
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