Mitteldeutsche Zeitung: zu Snowden/NSA-Ausschuss
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Vernehmung per Video am 3. Juli zu, wäre das ein Punkt für die Große
Koalition. Vor allem die Union würde danach argumentieren, eine
weitere Vernehmung sei nicht mehr nötig. Besteht der Zeuge auf einer
Anhörung im Bundestag, käme die Bundesregierung nicht umhin, die
Bedingungen dafür zu schaffen. Diese würden ein Aufenthaltsrecht
beinhalten. Bliebe die Bundes-regierung passiv, würde die
Auseinandersetzung vermutlich vor dem Bundesverfassungsgericht enden.
Es müsste dann klären, was mehr wiegt - das vermeintliche Staatswohl
oder die Aufklärung massenhafter Grundrechtsverletzungen durch die
NSA. Das Schwarze-Peter-Spiel kann also noch dauern. Ob Snowden sich
so lange in Moskau aufhält oder irgendwann in amerikanischer Haft -
das steht auf einem ganz anderen Blatt.
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Hartmut Augustin
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Datum: 08.05.2014 - 19:25 Uhr
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