Neue Taschenkarte bringt Verfahrenssicherheit

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Neue Taschenkarte bringt Verfahrenssicherheit



(pressrelations) - ng>Einsatz der Schusswaffe nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur im äußersten Fall

Zur Neufassung der Taschenkarte für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Bernd Siebert MdB:

Die von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung angeordnete und gebilligte Neufassung der Taschenkarte ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie bringt den Soldatin¬nen und Soldaten im Einsatz erheblich mehr Verfahrens- und Handlungssicherheit. Die neue Regelung lässt zu, dass gegen Personen, die sich erkennbar feindselig verhalten, nunmehr auch dann mit Waffengewalt vorgegangen werden kann, wenn sie sich zurückziehen, etwa um sich eine neue Deckung zu suchen, aus der sie den An¬griff fortsetzen können. Richtig bleibt jedoch auch weiterhin, dass der Einsatz der Schusswaffe nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur im äußersten Fall zu erfolgen hat.

Zu hoffen bleibt, dass mit den neuen Grundsätzen auch mehr Klarheit für die staatsan-waltschaftlichen Ermittlungen erreicht wird. Es ist unwürdig, wenn Soldatinnen und Soldaten, die im hoheitlichen Auftrag die Schusswaffe eingesetzt haben, mitunter mehrere Monate unter hoher psychischer Belastung warten müssen, bis das Verfahren gegen sie abgeschlossen wird.


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Datum: 27.07.2009 - 13:05 Uhr
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