Westfalenpost: Unterhaltsvorschuss - Die Pflicht der Väter
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böswillig der Verpflichtung zum Unterhalt. Die Quote derer, die durch
Arbeitslosigkeit oder schlecht bezahlte Jobs über keine ausreichenden
Einnahmen verfügen, wächst.
"Vater Staat" muss einspringen, weil biologische Väter ihrer
Zahlungspflicht nicht nachkommen. Das ist im Sinne der Kinder
alternativlos. Ärgerlich aber wird es, wenn Städte in NRW Vorschüsse
bei säumigen Elternteilen nicht eintreiben, obwohl dies vielfach
möglich wäre. Die Kostenteilung zwischen den staatlichen Ebenen trägt
dazu bei, dass Gemeinden die personell aufwändige Suche nach dem
Kindsvater nicht selten nur halbherzig betreiben und stattdessen Bund
und Land zur Kasse bitten. Die Zeche zahlt dann der Steuerzahler.
Dass die Politik den staatlichen Unterhaltsvorschuss auf Kinder
bis zum zwölften Lebensjahr begrenzt, wirft Fragen auf. Es steht kaum
zu erwarten, dass der säumige Vater seiner Unterhaltspflicht nach dem
12. Geburtstag des Kindes plötzlich nachkommt. Sinnvoller wäre es,
die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss auf das 18. Lebensjahr
auszuweiten und im Gegenzug die säumigen Väter entschiedener zu
verfolgen. Dies wäre nicht nur gerechter, sondern dürfte am Ende auch
die staatlichen Kassen bei Hartz-IV-Zahlungen entlasten.
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Datum: 14.05.2014 - 21:11 Uhr
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