Markenrecht: Der Lindt-Teddy ist kein verkörperter ?Goldbär?
Das OLG Köln bestätigt: Der goldene Schokoladenbär der Marke Lindt löst keine Verletzung von Haribos Wortmarke ?Goldbär? aus.
Wir führen Sie sicher durch das Labyrinth der Rechtsgebiete.(firmenpresse) - Die Haribo GmbH und Co KG vertreibt bunt gefärbtes Fruchtgummi in Bärenform unter dem geschützten Markennamen "Goldbär" und "Goldbären". Nun hat die Lindt&Sprüngli Gruppe einen Schokobären entworfen, den sie in Goldfolie eingepackt und mit einer roten Schleife um den Hals versehen hat. Diesen vertreibt sie seit März 2011.
Haribo sieht in der Aufmachung eines in Goldfolie eingepackten Bären eine bildliche Darstellung ihrer Wortmarke "Goldbär". Daher klagte Haribo auf Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz wegen Verletzung ihrer Wortmarke.
Lindt hingegen versteht den Schokoladenteddy lediglich als eine logische und einheitliche Fortsetzung ihrer bisher auf Goldhasen beschränkten Produktlinie.
Das OLG Köln verneint eine Verletzung der Wortmarke "Goldbär". Eine solche würde nur vorliegen, wenn die Bezeichnung "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, ungezwungene, erschöpfende und einprägsame Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der Figur sei. Seiner Ansicht nach sei neben Form und Farbe des Schokoladenbären vor allem die Bezeichnung der Marke Lindt, sowie deren Logo und Aufdruck für einen Gesamteindruck entscheidend und würden als Herkunftsnachweis der Marke Lindt ausreichen. Insbesondere spreche die Tatsache, dass der Goldteddy an den traditionell von Lindt vertriebenen Goldhasen angelehnt ist, für ein Einfügen in die bestehende Produktlinie und gegen die Annahme der Ausnutzung der Wortmarke Haribos. Auch der Vorwurf, Lindt würde die an Haribos Goldbären geknüpften Qualitätsvorstellungen für sich ausnutzen, sei nicht angebracht. Insbesondere der eigene Bekanntheitsgrad von Lindt, an den eigene Qualitätsvorstellungen geknüpft werden und die Tatsache, dass sich der Goldteddy eindeutig an den Goldhasen anlehnt, sprächen gegen eine solche Annahme.
Insgesamt verneint das OLG somit, dass eine ausreichende Ähnlichkeit der Produkte Haribos und Lindts besteht, um eine Verletzung Haribos Rechte an dem Wort "Goldbär" nachzuweisen.
Der Streit ist jedoch nicht zu Ende, da Haribo bereits angekündigt hatte, Revision einzulegen. Eine endgültige Entscheidung wird somit erst der Bundesgerichtshof treffen.
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Datum: 19.05.2014 - 11:40 Uhr
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