EU-Datenstreit erfordert Parlamentsvorbehalt
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EU-Datenstreit erfordert Parlamentsvorbehalt
"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag kritisiert, das Parlament kastriere sich selbst. Im EU-Datenstreit wurde weder das Europäische Parlament noch der Bundestag befasst. Jene die jetzt das Einknicken der Europäischen Kommission kritisieren, müssen DIE LINKE bei ihrer Forderung nach Parlamentsvorbehalte für internationale Verhandlungen unterstützen. Dies ist in Finnland gängige Praxis ohne erkennbaren Nachteil für die internationale Handlungsfähigkeit der Regierung. Bisher haben hier alle außer der CSU und der LINKEN gekniffen. Zudem muss die Rechtsgrundlage der EU eindeutig geklärt werden. Die EU-Kommission mandatiert sich beim Thema Datenschutz mit dem Verweis auf den gemeinsamen Markt, übergeht aber das Europäische Parlament mit dem Hinweis Datenschutz sei noch keine europäische Kompetenz. Genau diese Praxis hat DIE LINKE in ihrer Verfassungsklage erfolgreich beanstandet."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Datum: 29.07.2009 - 01:05 Uhr
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