Michael Oehme: Wiederanlagen bei Schneeballsystem sind zu versteuern
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Wenn Göttinger Gruppe & Co. zu Steuernachzahlungen führt
Die ausgezahlten „Renditen“ werden nicht selten aus Neueinzahlungen neu gewonnener Anleger bedient. Das können auch schon mal die Anleger sein, die im Vertrauen auf entsprechend hohe Ausschüttungen nachzeichnen. Schneeballsystem nennt man diese Vorgehensweise. Selbst bei Wikipedia hat es Einzug gehalten (Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Schneeballsystem). Das zeigt die Relevanz. Unter einem Schneeballsystem - zumindest im Kapitalanlagebereich - versteht man, wenn die Auszahlungen oder Gutschriften (bei Wiederanlegern) nicht aus dem Erfolg der Anlage stammen, sondern eben aus den Einzahlungen nachfolgender Anleger.
Die seinerzeitige Göttinger Gruppe, nebst den Gesellschaften Securenta/Langenbahn usw. musste sich vor Gericht ebenfalls den Vorwurf gefallen lassen, sie betreiben ein Schneeballsystem. Und Edda Castello von der Verbraucherzentrale Hamburg erinnert das Geschäftsmodell von Prokon ebenfalls an ein Schneeballsystem – Beweise hierüber liegen allerdings noch nicht vor.
„Hart trifft es nun die Anleger in solchen Modellen, nachdem die Einschätzung des Finanzgerichtes im Saarland zunächst Hoffnung gemacht hatte. Denn viele haben ohnehin ihre Einlage verloren und müssen nun fiktive Gewinne auch noch versteuern“, erklärt der Kommunikationsberater und Finanzmarktspezialist Michael Oehme. Dies betrifft diejenigen, die sich die Renditen nicht haben auszahlen lassen, sondern gutschreiben ließen bzw. wiederangelegt haben.
Immerhin der BGH hat nämlich entgegen den Saarländern festgestellt, dass derartige Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen – und die sind nun mal zu versteuern. Da hilft auch nichts, dass es sich beispielsweise bei den Kunden der Göttinger Gruppe oft um Kleinanleger handelte, die monatlich ihren Obolus leisteten und nun ins Leere schauen. Als einzige Ausnahme lässt der BGH zu, dass nur derartige Beträge nicht zu versteuern sind, deren Ausschüttung der Anbieter zurückgewiesen hat oder andere Zahlungsmodalitäten vereinbart hat, also meist nicht leistungsfähig war.
Für den Finanzmarktprofi und studierten Steuerrechtler Oehme ist die Konsequenz zwar nachvollziehbar, der BGH müsse sich dennoch fragen, ob er sozialverträglich handle. Denn viele Marktteilnehmer fragen sich natürlich, ob es zu derartigen Ausfällen wie bei Prokon oder der Göttinger Gruppe gekommen wäre, wenn die zuständigen öffentlichen Überwachungsämter schneller reagiert hätten. Zumal in der Regel Kleinsparer betroffen wären, denen die zusätzliche Belastung nun besonders wehtäte.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war zudem über mehrere Jahre Chefredakteur des Fachmagazins Finanzwelt sowie Alleinvorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Als Journalist und Fachbuchautor arbeitet er zudem für mehrere Medien. Bei Veranstaltungen ist er ein gefragter Referent und Moderator.
Michael Oehme
Multergasse 2a
CH-9004 St. Gallen
Tel: +41 71 226 6554
E-mail: kontakt(at)cpr-ag.ch
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Datum: 26.05.2014 - 15:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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