Gerichtstermin steht fest: BKK·VBU klagt für Zuschuss zur künstlichen Befruchtung für Paare ohne Trauschein vor dem Landessozialgericht
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geben, ob die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK·VBU) auch
unverheirateten Paaren einen Kostenzuschuss zur künstlichen
Befruchtung zahlen darf. An diesem Tag findet um 12.30 Uhr die
Verhandlung gegen den entsprechenden Bescheid des
Bundesversicherungsamtes (BVA) vor dem Landesozialgericht
Berlin-Brandenburg statt.
Die BKK·VBU hatte 2012 per Satzungsnachtrag beschlossen, den
gesetzlich festgelegten Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung von 50
auf 75 Prozent zu erhöhen und den Kreis der Anspruchsberechtigten
auszuweiten. So können bei der BKK·VBU-versicherte Frauen und Männer
den Zuschuss zur künstlichen Befruchtung erhalten, wenn sie 19 Jahre
alt und miteinander verheiratet sind. Beide Satzungserweiterungen
genehmigte das BVA. Eine Ablehnung gab es jedoch für den Antrag, auch
Paare ohne Trauschein bei der Kinderwunschbehandlung unterstützen zu
können.
Die Verhandlung vor dem 1. Senat des Landessozialgerichts
Berlin-Brandenburg, Försterweg 2-6, 14482 Potsdam, 12.30 Uhr in Saal
1 ist öffentlich.
Pressekontakt:
BKK·VBU
Ellen Zimmermann
Lindenstraße 67
10969 Berlin
Tel: (0 30) 7 26 12-13 15
E-Mail: ellen.zimmermann@bkk-vbu.de
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Datum: 27.05.2014 - 11:01 Uhr
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