neues deutschland: Mindestens jährlich
ID: 1067881
Tarifabschlüssen: Die Eintracht von BDA und DGB beim Mindestlohn ist
kritisch zu betrachten. Vermutlich kam sie auf Initiative der IG
Chemie und IG Metall zustande. Andere Mitglieder der DGB-Familie
waren überrascht. Die Industriegewerkschaften schließen die
Tarifverträge mit dem höheren Volumen ab. Auf dem Bau, im Autowerk
oder beim Bergmann sind die Verdienste oft höher als bei
Krankenschwester, Pfleger oder Tresenkraft. Mit jeder Anpassung des
Mindestlohnes zeigt sich so auch die Attraktivität von
Tarifverträgen, was die Bereitschaft, einer Gewerkschaft beizutreten,
erhöhen könnte. Sich an Tarifabschlüssen zu orientieren, kann auch
Schutz vor schlechten Empfehlungen einer Mindestlohnkommission unter
Beteiligung von Wissenschaftlern bieten. Weite Teile der hiesigen
Ökonomen habe sich nicht als Streiter pro Mindestlohn hervorgetan -
ganz im Gegenteil. Andererseits gibt es keine Möglichkeit,
Anpassungen vorzunehmen, wird Gestaltungsmacht abgegeben; längst
nicht alle Abschlüsse führen zu Reallohnsteigerungen. Auch wenn der
Arbeitgeberseite damit wohl abgekauft werden konnte, die erste
Erhöhung 2017 statt 2018 zu bekommen: Zwei Jahre sind zu viel. Lange
Laufzeiten sind in Tarifverträgen selten gut. Gekniffen sind
Geringverdiener, wenn Mieten und Energiekosten steigen und es bis zur
nächsten Erhöhung noch ein Jahr dauert. Aber für die kleinen
Einkommen ist der Mindestlohn gedacht.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1715
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.06.2014 - 18:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1067881
Anzahl Zeichen: 1733
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 247 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"neues deutschland: Mindestens jährlich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
neues deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).