Stuttgarter Nachrichten: zu Organspenden
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lebensrettendes Geschenk und verdient allerhöchste Anerkennung. Aber
dem steht kein Recht auf eine Organspende gegenüber. Dagegen gibt es
sehr wohl ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das zur
Menschenwürde gehört, sich also nicht weiter rechtfertigen muss. Die
Spende wird gerade deshalb zu einer bewunderungswürdigen Tat, weil
sie auf strikter Freiwilligkeit beruht. Moralischer Druck würde im
Gegenteil die Tat ethisch entwerten.
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Stuttgarter Nachrichten
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Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
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Datum: 06.06.2014 - 20:21 Uhr
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Innenpolitik
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