Weser-Kurier: Kommentar von Swantje Friedrichüber Patientenverfügungen
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Bundestagsabgeordneten vor fünf Jahren zu einem längst überfälligen
Beschluss durchringen konnten. Seit das Patientenverfügungsgesetz
2009 in Kraft trat, gilt das Recht auf Selbstbestimmung auch für
kranke Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen
persönlich zu äußern. Zumindest sollte es so sein - in der Praxis
jedoch setzen sich Mediziner über die schriftlich verfassten
Willensbekundungen noch immer viel zu häufig hinweg. Doch wer ihnen
allein die Schuld zuordnen will, macht es sich zu einfach. Schwammig
formulierte, unbedarft niedergeschriebene Patientenverfügungen führen
im einzelnen Behandlungsfall häufig zu Verunsicherungen. Dass sich
Ärzte im Zweifel lieber für die Erhaltung des Lebens entscheiden,
kann man ihnen kaum verübeln. Um ein Dokument aufzusetzen, das im
wahrsten Sinne des Wortes über das Leben entscheidet, braucht es
ausführliche Informationen. Es war ein Fehler, dass es der
Gesetzgeber versäumt hat, eine Beratungspflicht einzuführen. Dieser
Fehler, so müssen es selbst entschiedene Patientenschützer
eingestehen, lässt sich jedoch nicht ohne Weiteres korrigieren. Eine
entsprechende Gesetzesänderung in absehbarer Zeit ist eher
unrealistisch. Die Verunsicherung wird verstärkt durch das
unüberschaubare Angebot an Vordrucken im Netz, die jedermann zu Hause
herunterladen und ausfüllen kann. Auch haben viele Notare
mittlerweile einen lukrativen Geschäftszweig für sich entdeckt. Als
medizinische Laien propagieren sie die notarielle Beglaubigung der
Dokumente, die vollkommen überflüssig ist und der inhaltlichen
Präzision nichts nützt. Statt das Geld dafür auf den Tisch zu legen,
sollten Betroffene lieber gut recherchieren und ihre
Patientenverfügung von jemandem überprüfen lassen, der sich wirklich
auskennt: Fragen Sie ganz einfach Ihren Arzt. Wer Selbstbestimmung
bis ans Lebensende will, muss selbstverantwortlich dafür sorgen, dass
er seinen Willen klar und deutlich kundtut.
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Datum: 18.06.2014 - 21:53 Uhr
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