neues deutschland: Jämmerliches Ende der jüngsten Auschwitz-Verfahren
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SS-Leute zu ermitteln, die als Aufseher am Menschheitsverbrechen von
Auschwitz beteiligt gewesen waren - nämlich im Herbst vergangenen
Jahres. Zu spät, wie sich herausstellt: In elf der 30 im September
eröffneten Ermittlungsverfahren werden die Aktendeckel nun wieder
geschlossen. Die betagten Beschuldigten seien nicht
verhandlungsfähig, befand die Justiz in Bayern und Niedersachsen. Es
ist nicht auszuschließen, dass auch von den restlichen Schergen kaum
einer vor Gericht landet - geschweige denn in Haft. Dass das so
kommen konnte, ist eine dauerhafte Schande für die bundesdeutsche
Justiz. Man rede sich nicht damit heraus, erst der »Fall« des
ukrainischen SS-Wächters John Demjanjuk vor einigen Jahren habe eine
juristische Präzedenz geschaffen. Vorher hatte ganz einfach niemand
im Westen ein solches Verfahren je einzuleiten versucht. In den
1950ern verurteilten westdeutsche Gerichte an die hundert deutsche
Soldaten, die in sowjetischen Lagern Funktionen innehatten, als
»Kameradenschinder« zu Gefängnis zwischen einigen Monaten und 15
Jahren. Nach den Auschwitzwächtern dagegen krähte kein Hahn, bis
gegen sie kaum noch prozessiert werden konnte. Das ist, was vom
grausigen 20. Jahrhundert bleibt. Und wofür sich dieses Land zu
schämen hat.
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Datum: 22.06.2014 - 18:27 Uhr
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