Auch Minijobber müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden
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Auch Minijobber müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Haftung des Arbeitgebers für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Bei einem Unfall trägt sie daher die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. Bleibt die Erwerbsfähigkeit in Folge des Unfalls dauerhaft gemindert, zahlt die Unfallversicherung eine Rente.
Weitere Fragen zu Beitrag und Anmeldung beantwortet die BG-Infoline unter der Telefonnummer 01805 188088 (14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz der Deutschen Telekom AG, Mobilfunkpreis ggf. abweichend). Einzelheiten, Broschüren und Kontaktadressen zum Haushaltscheckverfahren der Minijob-Zentrale sind unter www.minijob-zentrale.deveröffentlicht.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
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Datum: 03.08.2009 - 13:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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