Winkelmeier-Becker: Fahrverbot ist sinnvolle Sanktion im Erwachsenen-und Jugendstrafrecht
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möglich werden
Heute beginnt die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und
Justizminister im Ostseebad Binz auf Rügen. Zum Tagesordnungspunkt
"Umgang mit Bagatellstraftaten" sind im Vorfeld Forderungen nach
einem Fahrverbot als eigenständige Strafe insbesondere für
Steuersünder laut geworden. Hierzu erklärt die rechtspolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Wir wollen das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im
Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen. Das ist eine sinnvolle
Ergänzung des Sanktionssystems, und zwar für alle Delikte. Das war
die Forderung der Union, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart
haben.
Ein Fahrverbot ist eine spürbare Sanktion für Straftäter - ob arm
oder reich. Es trifft auch diejenigen wirksam, die sich von
Geldstrafen nicht beeindrucken lassen.
Bisher sind Fahrverbote nur als Strafe bei Verkehrsdelikten
erlaubt, nicht bei Delikten ohne Bezug zum Straßenverkehr."
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Datum: 25.06.2014 - 13:35 Uhr
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