Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Raucher-Urteil: Viel Rauch um wenig von Kathrin Wolf
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Das Landgericht Düsseldorf bestätigt den Rauswurf eines Rentners aus
seiner Mietwohnung, weil seine Dauerqualmerei den Hausflur verpestet
haben soll. Die Aufregung ist aber unbegründet. Bei der Verhandlung
ging es nicht darum, ob das Rauchen in einer Mietwohnung generell
erlaubt sein soll oder nicht. In mehreren Urteilen haben Gerichte der
persönlichen Freiheit in diesem Zusammenhang einen hohen Stellenwert
eingeräumt - zu Recht. Ein uneingeschränktes Rauchverbot in
Mietverträgen ist unzulässig, Beeinträchtigungen durch
Zigarettenrauch müssen hingenommen werden. Diese Freiheit endet aber
dort, wo andere durch Passivrauchen gefährdet werden. Raucher konnten
bereits vorher schadensersatzpflichtig gemacht werden, wenn exzessive
Qualmerei Tapeten vergilbt. Es gibt keinen Grund, warum die
Gesundheit der anderen Mieter geringer eingestuft werden sollte als
Schäden an der Einrichtung. Das aktuelle Urteil wird dafür
kritisiert, dass es die Rechte der Vermieter gegenüber den Mietern
einseitig stärkt. Das mag sein - richtig ist es trotzdem: Jeder kann
in seiner Wohnung rauchen, so viel er will. Schädigt er damit andere,
muss er aber ausziehen.
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Datum: 26.06.2014 - 22:02 Uhr
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