Mittelbayerische Zeitung: Kommentar "Bedenklicher Freibrief" von Thomas Spang zu Befugnissen der NSA
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des geheimen FISA-Gerichts über die Befugnisse der NSA bedeutet einen
großen Unterschied. Es erlaubt den Geheimdienstlern nicht nur die
Kommunikation ausländischer Regierungen und internationaler
Organisationen zu überwachen. Ins Visier der staatlichen Lauscher,
Hacker und Späher können auch alle geraten, die in Kontakt zu fremden
Regierungen stehen. Damit steht die Tür zur legalen Bespitzelung
ausländischer Journalisten, Wissenschaftler und Mitarbeiter
nicht-staatlicher Organisationen sperrangelweit offen. Wer nicht
davor zurückschreckt, die Handys von Regierungschefs befreundeter
Staaten anzuzapfen, wird auch wenig Skrupel haben, Telefonate, Emails
und Aktivitäten in Sozialen Netzwerken von Reportern oder Forschern
systematisch auszuwerten. In der Regel nutzen die Geheimdienste die
Spielräume, die ihnen gegeben werden. Und in diesem Fall hat das für
die Aufsicht der NSA-Aktivitäten zuständige Gericht mit der
"Über"-Erlaubnis de facto alle Grenzen aufgehoben. Ein bedenklicher
Freibrief, der sich als Angriff auf die Freiheit der Medien und
Wissenschaft herausstellen könnte. Denn ohne soliden Schutz ihrer
Quellen und die Gewähr der Vertraulichkeit von Kommunikation können
beide ihre Funktion in der
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Datum: 02.07.2014 - 22:18 Uhr
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