Buchneuerscheinung „AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen, Fluggastrechte und Spartipps“ von Chriss Falkner
ID: 1080920
Flugstörung - Was tun bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung?
„Es handelt sich dabei um einen Reiseratgeber, der sich leicht verständlich mit den Passagierrechten gegenüber Airlines bei auftretenden Flugstörungen, wie Verspätungen und Annullierungen, befasst“, beschreibt Chriss Falkner das Thema ihres Buches. „Mein Buch soll dem Flugreisenden Unterstützung bieten und Mut machen, für erlittene Störungen und Strapazen einen entsprechenden Ausgleich zu fordern.“
Inhaltlicher Mehrwert für den Leser
Das vorliegende Buch gibt dem Leser alles Wissenswerte rund um die Flugreise und die bestehenden Fluggastrechte an die Hand. So erfährt der Leser, ab wann ein Passagier welche Ansprüche gegenüber einer Fluggesellschaft hat, was die Airline im Falle von Verspätungen für den Passagier bereithalten muss, ob der Fluggast sein Ticketgeld bei einer Annullierung zurück erhält und wieviel Prozent Stornokosten eines Flugscheins wirklich von der Airline einbehalten werden dürfen. Darüber hinaus wird der Leser erfahren, wann eine Flugstörung als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird, wie ein Betroffener seine Ausgleichsforderungen an das Flugunternehmen richtet und bei wem der Passagier darüber hinaus Hilfe bei der Klärung einer zurückliegenden Flugstörung findet.
Fehlendes öffentliches Bewusstsein
Aufgrund des kaum vorhandenen öffentlichen Bewusstseins, dass dem Fluggast bereits ab 2 Stunden Flugverspätung erste Betreuungsleistungen vor Ort zustehen und per Gesetz festgelegte Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro seitens der Fluggesellschaft erbracht werden müssen (je nach Ankunftsverspätung und Flugdistanz), bündelt dieser Ratgeber alle wichtigen Dinge, rund um die Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung von Flugpassagieren. Neben Kontaktadressen, Hinweisen und allgemeinen Spartipps enthält das Buch außerdem diverse Praxisbeispiele und Musterschreiben, die der Passagier benötigt, um sich bei einer Airline Gehör zu verschaffen.
Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren - Chance nutzen
Ganz wichtig: Alle Ansprüche aus einer Flugstörung bleiben rückwirkend mindestens drei Jahre in Deutschland bestehen! Das gilt für alle europäisch abgehenden Flüge, bzw. für alle in Europa ansässigen Fluggesellschaften. „Sie können Ihre Chance auch rückwirkend nutzen, Ihren bestehenden Anspruch auf Ausgleichszahlung sollten Sie nicht verfallen lassen. Ich zeige Ihnen genau auf, wie es geht“, bietet Chriss Falkner dem interessierten Leser Ihre Hilfe an.
AIRLINES - Reklamation bei Flugreisen, Fluggastrechte und Spartipps
ASIN: B00L9MCBHI
133 Seiten, E-Book Kindle Edition, 6,98 Euro
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Chriss Falkner
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authorchrissfalkner(at)gmail.com
Datum: 06.07.2014 - 23:12 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Chriss Falkner
Stadt:
Hamburg
Telefon: 017649262020
Kategorie:
Urlaub & Reisen
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.07.2014
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