Garantie Hebel Plan ´08: Erhalten Anleger ihr Geld zurück?

Garantie Hebel Plan ´08: Erhalten Anleger ihr Geld zurück?

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Liquidation und gleichzeitiges Vorgehen gegen Berater möglich



(firmenpresse) - München, Berlin 08.07.2014 – Anleger des Fonds Garantie Hebel Plan ´08 werden momentan verunsichert, weil sie zur schriftlichen Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft aufgefordert wurden. Angesichts der grundlegenden Bedeutung, welche eine Beendigung der Gesellschaft hat, ist das schriftliche Abstimmungsverfahren nach Ansicht der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nicht angemessen.

Aus diesem Grund raten die Rechtsanwälte dazu, dem Abstimmungsverfahren zu widersprechen und auf der Durchführung einer ordentlichen bzw. außerordentlichen Gesellschafterversammlung zu bestehen. Gleichzeitig und unabhängig von der Abwicklung des Fonds sollten die Anleger auch darüber nachdenken, ob sie auch dann in den Fonds investiert hätten, wenn sie von der Möglichkeit des tatsächlichen, aktuellen Verlaufs gewusst hätten. Sofern das nicht der Fall ist, könnten Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung in Betracht kommen. Diese Ansprüche können gleichzeitig und unabhängig von der Liquidation geltend gemacht werden und zu einer erheblichen oder vollständigen Schadenskompensation führen.

Wie CLLB bereits mitteilte, hat beispielsweise das Landgericht Leipzig bereits Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG zugesprochen. In dem vom Gericht entschiedenen Fall hatte ein Mitarbeiter der Vertriebsgesellschaft den Garantiehebelplan Fonds für die Altersvorsorge empfohlen. Da es sich beim Garantiehebelplan Fonds jedoch um eine unternehmerische Beteiligung handelte, durfte dieser nach der Rechtsprechung des BGH hierfür nicht empfohlen werden. Das Landgericht Leipzig verurteilte daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der bereits erfolgten Anlage und zur Freistellung des Anlegers von der Verpflichtung, weiter Raten zahlen zu müssen. CLLB empfiehlt daher allen Anlegern, überprüfen zu lassen, ob sie im Vorfeld der Beteiligung am Garantiehebelplan Fonds ordnungsgemäß über die damit verbundenen Risiken informiert wurden.

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.



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Liebigstr. 21, 80538 München,
Tel: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90;
Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 09.07.2014 - 16:16 Uhr
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