ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG

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ID: 108296

Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf



(firmenpresse) - Die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG werden durch ein Inkassounternehmen zur Rückzahlung der von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten gewinnunabhängigen Ausschüttungen mit kurzer Fristsetzung aufgefordert.

Die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG wandte sich Anfang des Jahres erstmalig an Ihre Anleger und forderte diese auf, die von der Gesellschaft vor mehreren Jahren ausbezahlten gewinnunabhängigen Ausschüttungen an diese zurück zu erstatten. Darüber hinaus wurden die Anleger, die sich für die Zeichnung des Ratenanlagemodells „Sprint“ entschieden hatten, dazu aufgefordert, Ihre monatlichen Ratenzahlungen auf ein Konto eines von der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG beauftragten Rechtsanwalts zu leisten.

Die Anleger, die die Zahlung Ihrer monatlichen Rateneinlagen eingestellt haben, wurden zum Teil bereits vor mehreren Wochen durch ein anderes Inkasso-Unternehmen aufgefordert, die ausstehenden Ratenzahlungen zu begleichen.

„Für die Anleger empfiehlt es sich, dieser Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist“, rät Rechtsanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Gegebenenfalls kann dem Rückforderungsbegehren ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden. „In diesem Zusammenhang käme auch ein Vorgehen gegen die Beratungsgesellschaft bzw. den Anlagenberater, welche in vielen Fällen über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, in Betracht“ so Rechtsanwalt Hösler weiter. Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, könnte so auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.

Die CLLB Rechtsanwälte vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG und wurde bereits von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer nach deren Darstellung fehlerhaften Anlageberatung beauftragt.


Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



Leseranfragen:

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RA Stefan Hösler
Liebigstraße 21
80538 München
Tel.: 089/552 999 50
Fax: 089/552 999 90
Mail: kanzlei(at)cllb.de
Web: www.cllb.de



PresseKontakt / Agentur:

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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 27.07.2010 - 08:58 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: RA Stefan Hösler
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Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.07.2010

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