Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner im Minijob
Altersvollrentner, die ab Rentenbeginn einer Beschäftigung nachgehen, sind befreit von der Rentenversicherung. Gleiches gilt bei Aufnahme eines Minijobs.
Altersvollrentner, die ab Rentenbeginn einer Beschäftigung nachgehen, sind befreit von der Rentenversicherung. Gleiches gilt bei Aufnahme eines Minijobs.
Mit Aufnahme eines Minijobs durch einen Altersvollrentner ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Minijobber bei der Minijob-Zentrale in der Rentenversicherung anzumelden, es erfolgt die Zuordnung zur Beitragsgruppe 5. Trotz der bestehenden Rentenversicherungsfreiheit wird der Pauschalbetrag von 15% des Arbeitsentgeltes wegen Bezugs einer Altersvollrente fällig.
Sollte der Arbeitgeber einen Minijobber irrtümlich als rentenversicherungspflichtig eingestuft haben, so besteht ein Anspruch auf Erstattung der Beiträge an den Arbeitnehmer. Für diesen Fall stellt die Minijob-Zentrale ein Antragsformular unter www.kbs.de zur Verfügung.
Das förmliche Antragsverfahren ist nicht immer notwendig. Es besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber die zu viel gezahlten Beiträge mit den Beiträgen für den laufenden Entgeltabrechnungszeitraum verrechnen. Für die Verrechnung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
• Der Zeitraum, für den Rentenversicherungsbeiträge zu viel bezahlt wurden, darf nicht länger als 24 Kalendermonate zurückliegen.
• Für den Zeitraum der Erstattung darf keine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung stattgefunden haben.
Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine Verrechnung der Beiträge, muss er die Meldungen zur Sozialversicherung korrigieren. Der Erstattungsbeitrag ist an den Arbeitnehmer auszuzahlen.
Weitere Informationen zur APM Holding AG und deren Dienstleistungen für Personalmanagement & HR Services erhalten Sie auf www.apm-service.de.
Quelle: www.Haufe.de/Personal
Themen in dieser Pressemitteilung:
apm-holding-ag
apm-group
apm-personal-service
hr-services
hr-beratung
hr-loesungen
hr-outsourcing
outsourcing-entgeltabrechnung
outsourcing-lohn
und-gehaltsabrechnung
personalmanagement
personaldienstleistung
reisekostenabrechnung
sap-hcm
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
APM Group - Maßgeschneiderte Services für Ihre Entgeltabrechnung
Die APM Group ist ein Anbieter von Dienstleistungen für das Outsourcing von Entgeltabrechnungen in Leonberg und Stuttgart. Seit über 15 Jahren am Markt präsent, begleitet die APM Group Kunden bei der Rationalisierung und Auslagerung ihrer Entgeltabrechnungen. Als externer Servicepartner für Gehaltsabrechnungen schafft die APM Group gemeinsam mit ihren Kunden eine Umgebung für effizientes und vernetztes Arbeiten. Dabei versteht sich die APM Group nicht als reines Dienstleistungsunternehmen, sondern interpretiert ihre Rolle als Anbieter von ganzheitlichen HR Lösungen.
Weitere Informationen zur APM Holding AG und deren Dienstleistungen für Personalmanagement & HR Services erhalten Sie auf www.apm-service.de.
APM Holding AG
Riedwiesenstraße 1
71229 Leonberg
Telefon 07152 90114-0
E-Mail info(at)apm-service.de
Ihr Pressekontakt:
APM Holding AG
Riedwiesenstraße 1
71229 Leonberg
Telefon 07152 90114-0
E-Mail info(at)apm-service.de
Datum: 17.07.2014 - 15:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1085903
Anzahl Zeichen: 1988
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Doreen Kusche
Stadt:
Leonberg
Telefon: 0715290114-143
Kategorie:
Personalmanagement
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.07.2014
Diese Pressemitteilung wurde bisher 840 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Altersvollrentner im Minijob "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
APM Holding AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtswirksame Anträge auf die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht können nur von geschäftsfähigen Personen gestellt werden. Schüler und Studenten, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind eingeschränkt geschäftsfähig. Daher ist für einen rechtswirksamen
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ...
Leonberg, Mai 2014 Die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) veröffentlichte Anfang 2014 ergänzende Informationen zur Anpassung ihrer Befreiungspraxis an die neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG). Demnach wird für jedes Pflichtmitglied über eine Befreiung im Einzelfall ent
Geldwerter Vorteil bei Pkw-Überlassung ohne ausdrückliches Privatnutzungsverbot ...
Leonberg, Mai 2014 Besteht kein Verbot für die private Nutzung eines Firmenwagens, führt dies zu einem geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Der Bundesfinanzhof bestätigte seine Rechtsprechung aus 2013 erneut mit seinem Urteil aus 2014. Macht ein Mitarbeiter keinen Gebrauch von der M
Weitere Mitteilungen von APM Holding AG
Zeitarbeit als Brücke zwischen Arbeitnehmer und -geber ...
Bremen, Juli 2014. Die Rente mit 63 steht in den Startlöchern und eine erste Welle der Rentengänger wird viele Unternehmen vermutlich hart treffen. Bricht ein Teil des Personals kurzfristig weg, bleibt kaum Zeit, um für adäquaten Ersatz zu sorgen. „Für alle, die länger arbeiten möchten, gib
generic.de AG unter den TOP 10 der Unternehmen mit der besten Work-Life-Balance Deutschlands ...
In der aktuellen, branchenübergreifenden Auswertung der kununu GmbH werden jene Unternehmen ausgezeichnet, die Höchstnoten in der Kategorie „Work-Life-Balance“ erzielten sowie die Benefits „flexible Arbeitszeiten“, „Homeoffice“ und “Mitarbeiterevents” erfüllen. Ein weiteres Bewert
Zukunftsfähig führen heißt auch, partnerschaftlich agieren. ...
Unter der Fragestellung „Die Welt verändert sich – brauchen wir ein neues Führungsverständnis?“ referierten Eberhard Stilz, Präsident des Staatsgerichtshofes in Stuttgart und Ralf Dieter, Vorsitzender des Vorstands der Dürr AG in Bietigheim über das Kernanliegen der am 19. Juni 2013 gegr




