Minijob: Änderung im Beschäftigungsverhältnis
ID: 1088173
Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Deutschland bestehen über sieben Millionen Minijob-Verhältnisse. Die Anhebung des Lohnes um 50 Euro hat für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Flexibilität zur Folge. Der Grundverdienst aus zwölf Monaten ist hierbei entscheidend. Der Vorteil liegt darin, dass in den Monaten verstärkt unterschiedlich viel gearbeitet werden kann, ohne eine Änderung der versicherungsrechtlichen Beurteilung fürchten zu müssen. Des Weiteren darf sogar in zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres die Einkommensgrenze von 450 Euro überschritten werden.
Achtung: Rentenversicherungspflicht
Zuvor waren Minijobber rentenversicherungsfrei. Die Regelungsänderung hat nun zur Folge, dass bei Neuverträgen ab dem Jahr 2013 Minijobber grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert sind. Unter diesen neuen Umständen genießen sie ebenfalls Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente sowie Riester-Förderung. Allerdings müssen Minijobber den Rentenversicherungsbeitrag von pauschal 15 Prozent aus eigenen Mitteln hinzufügen. Im Ausnahmefall kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Versicherungsfreiheit stellen und es bleibt bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers. Diese Regelung gilt für alle Neuverträge ab dem Jahr 2013, während Altverträge nicht automatisch davon betroffen sind. Minijobber können jedoch durch die Aufstockung die neuen Vorteile nutzen.
Für weitere Informationen steht die Steuerberatungskanzlei Maria Ulrich in München gerne persönlich zur Verfügung.
Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Steuerkanzlei Maria Ulrich in München
Datum: 24.07.2014 - 09:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1088173
Anzahl Zeichen: 2131
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Maria Ulrich
Stadt:
München
Telefon: 089-38590930
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 361 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Minijob: Änderung im Beschäftigungsverhältnis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerkanzlei Maria Ulrich (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).