Ungarn billigt Unternehmern in der Krise Spielraum zu
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Ungarn billigt Unternehmern in der Krise Spielraum zu
Kraft Gesetz ist der Arbeitgeber in einer solchen Situation berechtigt, die Arbeitsordnung, den Arbeitszeitrahmen sowie die Regeln der Einteilung der Tagesarbeitszeit zu bestimmen. Kovács, dessen Kanzlei Teil des internationalen Beratungsnetzwerks Geneva Group International (GGI) ist, nennt Beispiele: "Sie können durch eine Änderung des Arbeitszeitrahmens sämtliche Überstundenzuschläge bis auf den obligatorischen Sonntagszuschlag einsparen. Statt der üblichen Verteilung der Arbeitszeit von acht Stunden täglich an fünf Tagen kann die Beschäftigung auf die Tageshöchstarbeitszeit von jeweils zwölf Stunden verlagert werden, ohne dass die sonst nach acht Stunden zu zahlenden Überstundenzuschläge anfallen."
Der Arbeitgeber kann zudem die Tagesarbeitszeit aufteilen. In der Zeit zwischen den beiden Arbeitsperioden entfällt die Vergütung, es sei denn, der Arbeitnehmer muss sich in Rufbereitschaft halten. Sofern kein Tarifvertrag entgegensteht, kann auch eine vier- oder sechsstündige Teilzeitbeschäftigung als Alternative zur teureren Vollzeittätigkeit gewählt werden.
Hat ein Unternehmen trotzdem weiter mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen, muss als Folge nicht notwendig die Insolvenz stehen. "Das ungarische Liquidationsrecht soll dazu beitragen, dass dem Unternehmen Handlungsmöglichkeiten bleiben. Primäres Ziel ist ein befristeter Zahlungsaufschub mit Zustimmung der Gläubiger", hebt Kovács hervor.
Das Vergleichsverfahren beginnt mit einem Antrag beim Gericht. Kovács erläutert: "Eine wichtige Rechtsfolge für das Unternehmen ist, dass Konkursanträge ab Eröffnung bis zum Abschluss des Vergleichsverfahrens ausgesetzt werden." Der Zahlungsaufschub wird für sechzig bis maximal 120 Tage gewährt. Eine einmalige Verlängerung ist möglich. Die Verhandlungen mit den Gläubigern zur Erwerbung ihrer Zustimmung müssen innerhalb von dreißig Tagen nach Antragstellung geführt werden. Unter dem Zeitraum des Zahlungsaufschubes können alle gesetzlich erlaubten Vereinbarungen über die Zukunft des Unternehmens und die Befriedigung der Gläubigerforderungen getroffen werden.
Ohne die Zustimmung einer Gläubigermehrheit scheitert der Vergleich. "Stimmt eine nach dem Liquidationsgesetz ausreichende Anzahl der Gläubiger zu, sind auch die sich verweigernden rechtlich eingebunden", betont Anwalt Kovács. Wirksam wird der Vergleich nach erfolgreicher Prüfung durch das Gericht.
Hinweis für die Redaktion:
Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.
Das GGI-Mitglied Kovács Réti Szegheõ ist eine der größten, ausschließlich in ungarischem Eigentum befindlichen Anwaltskanzleien Ungarns. Die Kanzlei ist einer der Pioniere der Marktwirtschaft in Ungarn. Ihr Schwerpunkt liegt im gesamten Bereich des Wirtschaftsrechts. Weitere Fachgebiete sind das Internetrecht, der elektronische Handel sowie Datenschutz und Umweltschutz.
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Datum: 10.08.2009 - 12:06 Uhr
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