Rheinische Post: Arbeitsministerin Nahles will Anti-Stress-Gesetz prüfen
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will nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Mittwochausgabe) eine Anti-Stress-Verordnung auf Bundesebene
prüfen. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte dem Blatt: "Die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeitet im
Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aktuell den
heutigen Wissensstand systematisch auf, um im Dialog mit Wissenschaft
und Praxis zu konkreten Handlungsempfehlungen zu kommen. Nach Vorlage
dieser Handlungsempfehlungen wird das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales prüfen, ob sich daraus hinreichend konkrete
Gestaltungsanforderungen ableiten lassen, die in einer
Arbeitsschutzverordnung geregelt werden sollten." Derzeit stehe
deswegen eine Entscheidung über eine zusätzliche, eigenständige
Anti-Stress-Verordnung noch aus. Der momentane Wissensstand vor allem
zu "Ursachen und Wechselwirkungen" reiche aber noch nicht aus, "um
daraus Handlungsanforderungen an die Arbeitgeber abzuleiten, die den
Ansprüchen an Rechtssicherheit und Durchsetzungsmöglichkeiten gerecht
werden", hieß es weiter aus dem Ministerium. Allerdings sei bereits
eine Klarstellung im Arbeitsschutzgesetz vorgenommen worden, dass
psychische Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung zu
berücksichtigen sind. "Jeder Arbeitgeber ist beim psychischen
Arbeitsschutz in der Pflicht und darf psychische Belastungen nicht
anders behandeln als physische Belastungen", sagte die Sprecherin.
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Datum: 05.08.2014 - 12:06 Uhr
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